Die Legalisierung von Cannabis hat vergangene Woche auch die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Noch wenige Tage also, dann ist Kiffen in Deutschland legal – zumindest unter bestimmten Auflagen. Erwachsene dürfen ab dem 1. April bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben, zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt. Angebaut werden dürfen dort bis zu drei Pflanzen gleichzeitig.
Konsumiert werden darf allerdings nicht überall. So ist der öffentliche Konsum von Cannabis beispielsweise in Schulen, Kitas und in deren Sichtweite verboten, außerdem in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinderspielplätze. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden.
Viele Verbotszonen in der westlichen Innenstadt
Wo genau konsumiert werden darf, soll die „Bubatzkarte“ zeigen, die von einem Softwareentwickler aus Koblenz bereits 2023 programmiert wurde. „Die Karte wurde zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt, da es zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte und es daher schwer einzuschätzen war, was genau ein Abstand von (damals) 250 Metern in der Praxis bedeuten würde.“ Mittlerweile beträgt der Verbotsradius 100 Meter.
Schaut man auf die Karte von Wiesbaden, zeigt sich direkt, dass es großflächige Verbotszonen gibt. Gerade im Westend, in Wiesbaden-Mitte und im Rheingauviertel, wo es viele Spielplätze, Schulen und Kitas gibt, sind dementsprechend auch viele rote Bereiche zu sehen. Gleiches gilt etwa auch für Südost und Biebrich.
An anderen Orten wie dem Kurpark oder in der Fußgängerzone im Zentrum gibt es laut Karte hingegen wenig Einschränkungen. Auch auf dem Bahnhofplatz ist Kiffen für Erwachsene laut Karte erlaubt. Allerdings kann die Karte auch fehlerhaft sein, etwa wenn Spielplätze oder Kindergärten nicht im Kartenprogramm „OpenStreetMap“ eingetragen sind. Weitere Infos findet ihr hier.