Oberbürgermeister-Wahl in Wiesbaden: Das müsst ihr wissen

In den nächsten Tagen werden die rund 210.000 Wahlberechtigten in Wiesbaden ihre Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 9. März erhalten. Was ihr bei der Stimmabgabe beachten müsst.

Oberbürgermeister-Wahl in Wiesbaden: Das müsst ihr wissen

Keine Werbung, sondern wichtige Post: Mit diesem Hinweis wendet sich die Stadt Wiesbaden an alle Wahlberechtigten. Denn in den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 9. März 2025 verschickt. Damit bei der anschließenden Wahl alles klappt, sollten Wiesbadener einiges beachten.

Wahlbenachrichtigung bis 16. Februar

Die rund 210.000 Wahlberechtigten in Wiesbaden erhalten laut Stadt spätestens bis zum 16. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese gilt nicht nur für die Wahl am 9. März, sondern auch eine eventuelle Stichwahl am 30. März.

Wer wahlberechtigt ist, aber bis zum 16. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zwischen dem 17. und 21. Februar mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, unter der Telefonnummer (0611) 314501. So könne überprüft werden, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und gegebenenfalls nachgetragen werden muss.

Wählen im Wahllokal

Die Wahllokale haben am 9. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo genau ihr hingehen müsst, steht auf eurer Wahlbenachrichtigung. Dort ist nicht nur die Adresse des Wahllokals genannt, sondern auch euer Stimmbezirk.

Vor Ort müsst ihr euch mit eurer Wahlbenachrichtigung und einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Das Wichtigste zur Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Beantragen könnt ihr die Briefwahl folgendermaßen:

  • Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Ihr könnt den Code auf der Vorderseite scannen und die Briefwahlunterlagen online bestellen.

  • Über die Webseite www.wiesbaden.de: In der „Service-Box“ gibt es einen entsprechenden Link.

  • Per Post: Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt senden.

  • Persönlich im Wahlamt in der Friedrichstraße 16 oder in den Ortsverwaltungen.

Persönliche Briefwahlanträge nimmt die Stadt nur bis zum 7. März um 13 Uhr entgegen. Danach ist eine Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Online oder per Post müsst ihr noch schneller sein: Spätestens bis zum 5. März um 12 Uhr muss euer Antrag bei der Stadt eingegangen sein.

Ab dem 3. Februar will die Stadt die Briefwahlunterlagen verschicken. Diese könnt ihr euch auch an den Urlaubsort oder eine andere Adresse schicken lassen – und zwar weltweit. Allerdings zählt die Stimme nur, wenn der ausgefüllte Wahlbrief am Wahltag bis 18 Uhr bei der Ausgabestelle eingeht, die auf dem Umschlag angegeben ist.

Wahlamt ab 27. Januar geöffnet

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 27. Januar auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Im Wahlbüro in der Friedrichstraße 16 geht das zu folgenden Zeiten:

  • montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr

  • samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht am 8. März)

  • am Freitag, 7. März, von 9 bis 13 Uhr

Auch in den Ortsverwaltungen könnt ihr zu den jeweiligen Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen abholen. Bis auf Auringen, Delkenheim, Medenbach und Schierstein haben alle Ortsverwaltungen am 7. März mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

So stimmt ihr ab

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters hat jeder nur eine Stimme, die an einen von insgesamt zehn Kandidaten vergeben werden kann. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als 50 Prozent – also eine absolute Mehrheit – erreichen, gibt es eine Stichwahl am 30. März.

Eine Übersicht der Kandidaten für die Oberbürgermeister-Wahl findet ihr in diesem Artikel:

Weitere Infos zur Wahl findet ihr auf der Webseite der Stadt Wiesbaden.