Nach jahrzehntelangen Debatten hat der Bundestag am Freitag eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe vor. Sollte jetzt noch der Bundesrat zustimmen, können Erwachsene ab 1. April ihre ersten legalen Joints rauchen.
Ein Lokal aus Bingen hat jetzt auf das Vorhaben der Bundesregierung reagiert – und ein „Cannabis-Verbot“ erteilt. „Bei uns wird nicht gekifft“, teilt das Lokal „Zum Weinkeller“ in der Facebook-Gruppe „Mein Bingen“ unmissverständlich mit. „Wir werden es strikt verbieten, im Restaurantbereich Tüten zu rauchen.“
Kiffen in Gaststätten erlaubt?
Braucht es überhaupt ein „Kiff-Verbot“ in der Außengastronomie? Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung gibt es für bestimmte Bereiche ein Konsumverbot: etwa in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in und um Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen, rund um Kinderspielplätze, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Gaststätten werden im Gesetzesentwurf nicht erwähnt. Generell gilt: Im öffentlichen Raum dürfen maximal 25 Gramm mitgeführt werden.
Doch wie kommt das Verbot bei den Facebook-Usern an? Die Reaktionen sind gemischt. So haben manche User Verständnis für die Gaststätte: „Sein Lokal, sein Hausrecht..! Punkt..!“, schreibt einer, ein weiterer „Ich bin für das Legalisieren. Aber tatsächlich muss ich auch nicht permanent in so ner Duftwolke sitzen.“ Andere User kritisieren wiederum, dass mit Alkohol ohnehin schon eine Droge im Lokal konsumiert werde. Ein User schreibt etwa: „Wer so konsequent ist, verbietet bestimmt auch das Trinken alkoholischer Getränke.“
Insgesamt hat der Post nach sieben Stunden schon mehr als 200 Reaktionen und über 100 Kommentare. Das Thema „Kiffen“ wird wohl weiterhin kontrovers bleiben.