In der Stadt Worms gilt ab sofort die sogenannte Mietpreisbremse. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Grund dafür ist, dass das Land Rheinland-Pfalz die Stadt Worms als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft hat.
Für Mieter bedeutet das, dass die Miete bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Vergleichsmiete können Interessierte im Mietspiegel der Stadt einsehen, den die Verwaltung seit 2002 alle zwei Jahre erhebt. Er steht auf der städtischen Internetseite kostenlos zum Download bereit.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sie keine Kontroll- oder Beschwerdestelle für die Mietpreisbremse ist. Die Regelung betrifft privatwirtschaftliche Mietverhältnisse, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Bei Unstimmigkeiten sollten sich Mieter direkt an ihre Vermieter, den Mieterschutzbund oder einen Rechtsbeistand wenden.