Früh Entschlossene aus der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen müssen eventuell ihre Briefwahl wiederholen. Denn wegen eines Software-Fehlers werden bereits zurückgeschickte Stimmzettel mancherorts in Rheinland-Pfalz vernichtet.
Briefwahlunterlagen neu verschickt
Wie der SWR zuerst berichtete, betreut das Unternehmen „KommWis“ aus Mainz die Verwaltungssoftware, mit der die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden. „KommWis“ gebe den Mitarbeitern der Kommunen einen Leitfaden an die Hand, damit sie die Software richtig bedienen können. Wie das Unternehmen nun selbst mitgeteilt habe, soll dieser Leitfaden an einer Stelle missverständlich gewesen sein.
Der Landeswahlleiter habe darum angeordnet, dass einzelne Kommunen die Wahlunterlagen erneut an die Bürger versenden mussten. Damit wollte er laut dem Medium verhindern, dass es zu Unregelmäßigkeiten bei der Wahl kommen könnte. Die Wähler seien indessen gebeten worden, die alten Wahlunterlagen zu zerstören. Bereits abgeschickte Wahlzettel würden von den Kommunen vernichtet.
Betroffen sollen in Rheinland-Pfalz 37 Kommunen beziehungsweise Städte und Verbandsgemeinden sein, darunter die Stadt Ingelheim. Dort kann es also sein, dass Wahlberechtigte noch einmal neue Kommunalwahlunterlagen bekommen. Die Europawahlunterlagen seien nicht betroffen.
Mehrere Stimmzettel in einem Umschlag?
Zudem könnte es weitere Briefwahl-Probleme im Kreis Mainz-Bingen geben: Der Kreisverwaltung sei aufgefallen, dass unter den ersten zurückgeschickten Briefwahlunterlagen sehr dicke Umschläge gewesen seien. Es liege nahe, dass die Umschläge sowohl die Unterlagen für die Kommunalwahl als auch jene für die Europawahl enthalten. Das dürfe so aber nicht sein, eigentlich müssten die Stimmzettel in verschiedenen Umschlägen zurückgeschickt werden. Der Brief zur Europa-Wahl gehe nämlich an die Kreisverwaltung und der Brief zur Kommunalwahl an die jeweilige Verbandsgemeinde. Bei Fehlern könnten die Stimmen ungültig sein.
Damit die Stimmen gelten, wolle die Kreisverwaltung die dicken Umschläge möglichst früh nachmittags am Wahlsonntag öffnen. Sollte sie feststellen, dass tatsächlich Stimmzettel zur Kommunalwahl mitenthalten sind, würden die Mitarbeiter diese mit einem Kurier in die jeweilige Verbandsgemeinde bringen lassen. Die Stimmzettel müssten vor 18 Uhr ankommen, damit sie gelten können.