Der Ärzteverband Marburger Bund fordert eine grundlegende Neuausrichtung bei der anstehenden Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz. Das teilt der Verband nach Beschlüssen mit, die am Wochenende bei einer Hauptversammlung in Mainz gefasst wurden. Die Krankenhausversorgung müsse sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren.
Die zentrale Forderung: Eine Konzentration von Leistungen dürfe nicht zu Lasten der lokalen Versorgung gehen. „Entscheidend ist, dass die Menschen auch künftig auf eine verlässliche, wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung vertrauen können“, so Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. Konkret spricht sich der Verband dafür aus, dass die Regelversorgung für alle Einwohner in Rheinland-Pfalz innerhalb von maximal 30 Fahrtminuten erreichbar bleibt.
Die Spezialisierung und die Zuordnung von medizinischen Leistungen müsse zwar nach Qualitätskriterien erfolgen, dürfe aber nicht zu überlangen Wartezeiten oder einer Ausdünnung der Notfallversorgung führen. Gleichzeitig müssten Rettungsdienste und Transportkapazitäten an die neue Krankenhausstruktur angepasst werden.
Leistungsauftrag und Weiterbildung verknüpfen
Eine besondere Bedeutung misst der Verband der ärztlichen Weiterbildung bei. Krankenhäuser, die durch die Reform mehr Leistungen an einem Standort bündeln, müssten auch mehr Verantwortung für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses übernehmen. „Die Zuweisung einer Leistungsgruppe müsse deshalb mit einer verbindlichen Verpflichtung zur Vorhaltung entsprechender Weiterbildungskapazitäten verbunden werden“, fordert Gehle.
Der Marburger Bund verlangt daher, die ärztliche Weiterbildung als Teil der allgemeinen Vorhaltekosten anzuerkennen und gesondert zu finanzieren. „Eine Krankenhausreform, die Vorhaltung finanzieren will, darf die Vorhaltung ärztlicher Weiterbildung nicht ausblenden“, betont Gehle. Die Finanzierung müsse zweckgebunden sein. Außerdem sollten Krankenhäuser, die bestimmte Leistungen erbringen dürfen, zur Kooperation bei der Weiterbildung mit anderen Standorten verpflichtet werden.
Das Ziel sei eine Krankenhausplanung, die Qualität und Spezialisierung stärke, aber gleichzeitig die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sichere und die Ausbildung des Nachwuchses verbindlich gewährleiste.