Das ändert sich im April

Deutschlandticket, auslaufende Corona-Maßnahmen und steigende Löhne: Wir verraten euch, welche Veränderungen im April auf euch zukommen.

Das ändert sich im April

Von Maskenpflicht bis Lohnerhöhung – auch im April kommen wieder einige Veränderungen auf die Rheinhessen zu. Welche das sind, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Ende von Corona- und Energiesparmaßnahmen

Die 2022 bundesweit beschlossenen Auflagen zum Energiesparen fallen nach dem 15. April weg. Es gelten also keine Beschränkungen mehr für Heizungen, Beleuchtungen und Warmwasser an öffentlichen Orten wie Büros, Geschäften und Denkmälern.

Die Energiesparmaßnahmen sind nicht die einzigen bundesweiten Regelungen, die im April wegfallen. Auch die letzten Corona-Auflagen laufen nach dem 7. April aus. Das heißt, in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen keine FFP2-Masken mehr getragen werden, und wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, muss sich nicht mehr testen lassen oder in Quarantäne begeben.

Während die Corona-Maßnahmen von vielen als Einschränkung wahrgenommen wurden, hat die Pandemie auch zu einigen Erleichterungen im Alltag geführt. Dazu gehörte unter anderem die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Das geht ab dem 1. April allerdings nicht mehr.

Verkehr und ÖPNV

Ab dem 3. April können sich ÖPNV-Nutzer das Deutschlandticket kaufen – gültig ist es allerdings erst ab Mai. Das 49-Euro-Ticket kann nur im Abo erworben werden, ist jedoch monatlich kündbar. Beim RNN soll es ausschließlich digital in der neuen RNN D-Ticket App erhältlich sein, bei der Mainzer Mobilität digital in der App sowie als Chipkarte.

Wer nicht nur mit Bus und Bahn unterwegs sein will, sondern auch mit dem eigenen Fahrzeug, muss sich ab dem 1. April auf neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung gefasst machen. Einige Fragen wurden aus dem Katalog gestrichen, dafür aber 44 neue aufgenommen – davon 21 in der Kategorie „Grundwissen“ und 23 für die Führerscheinklasse B.

Arbeitnehmer und Verbraucher

Schon seit dem 1. März sind Zero-Rating-Tarife – also Angebote, die eine mobile Datenflatrate nur für bestimmte Apps umfassen – rechtswidrig. Die Anbieter hatten jedoch bis Ende des Monats Zeit, ihre Tarife entsprechend umzustellen. Wer also eine Musik-, Social-Media- oder Video-Flatrate bei seinem Mobilfunkunternehmen gebucht hatte, kann diese spätestens ab dem 1. April nicht mehr nutzen.

Besonders für Arbeitnehmer gibt es jedoch auch gute Neuigkeiten: Ab April dürften viele auch ohne Gehaltserhöhung ein höheres Brutto auf der nächsten Gehaltsabrechnung stehen haben. Schon seit Beginn des Jahres gelten nämlich höhere steuerliche Freibeträge, ab dem 1. April müssen Arbeitgeber diese jedoch direkt auszahlen. Statt 1200 gibt es jetzt 1230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4008 auf 4260 Euro.

Mehr Gehalt bekommen auch Maler und Lackierer, Beschäftigte im Bauhauptgewerbe sowie Leiharbeiter. Für Helfer im Maler- und Lackiererhandwerk steigt der Mindestlohn ab April auf 12,50 Euro, Facharbeiter bekommen 14,50 Euro pro Stunde. Für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gibt es ab diesem Monat zwei Prozent mehr Lohn, im Osten sind es 2,7 Prozent. Wer in der Zeitarbeit beschäftigt ist, darf ebenfalls eine Tariferhöhung erwarten: Ab April liegt der Mindestlohn bei 13 Euro pro Stunde.

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