Die Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“ genannt) hat nun auch den Landkreis Alzey-Worms erreicht. Das meldet das Veterinäramt des Landkreises.
Demnach wurde am Montag eine Infektion bei einem Wanderfalken im Stadtgebiet Worms bestätigt. Der Vogel war vor zehn Tagen (17. März) am Neumarkt mit Symptomen aufgefunden worden und musste daraufhin eingeschläfert werden.
Schon seit einigen Wochen sind in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Bereich von Wildvogelrastplätzen und entlang des Rheins, immer wieder Nachweise der Geflügelpest bei verschiedenen Wildvögeln zu verzeichnen. Ende Februar 2023 hatte das Landesuntersuchungsamt bei sechs in Mainz tot aufgefundenen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen.
In diesem Zusammenhang sind nun Tierhalter aufgefordert, unverzüglich das Veterinäramt (Telefon: 06731-408-7057) zu informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Geflügelhaltung feststellen. Zudem weist das Veterinäramt auch nochmal darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen, verpflichtet ist, seine Tierhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Sofern eine Haltung bisher nicht gemeldet wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Hierfür fallen keine Gebühren an.