Mann (26) soll in Alzey versucht haben, Mutter und Bruder zu töten

Weil er versucht haben soll, seine Mutter und seinen Bruder zu töten, muss ein 26-Jähriger sich nun vor dem Landgericht Mainz verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragt für ihn Sicherheitsverwahrung.

Mann (26) soll in Alzey versucht haben, Mutter und Bruder zu töten

Weil er versucht haben soll, seinen Bruder und seine Mutter zu töten, wird einem 26-Jährigen ab Freitag vor dem Landgericht Mainz der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.

Seine Mutter und sein Bruder sollen den Angeklagten Mitte Oktober zusammen vom Bahnhof in Alzey abgeholt haben. Nachdem der Beschuldigte hinter seinem Bruder auf dem Rücksitz Platz genommen habe, habe er diesen mit einem Messer attackiert. Mit der etwa 13 Zentimeter langen Klinge habe er ihm in den Nacken gestochen, dort jedoch nur eine oberflächliche Schnittwunde verursacht.

Angeklagter soll Mutter mit Messer verfolgt haben

In der Folge seien Mutter und Bruder aus dem Fahrzeug geflohen. Der Angeklagte soll daraufhin ebenfalls ausgestiegen und mit erhobenem Messer auf die Mutter zugegangen sein. Sie habe noch vergeblich versucht, sich mit einem Tierabwehrspray zur Wehr zu setzen. Der Beschuldigte habe sie zuletzt erreicht und mit dem Messer auf sie eingestochen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte dabei zumindest einen „bedingten Tötungsvorsatz“ hatte. Die Mutter soll bei dem Angriff eine erhebliche Schnittwunde im Bereich des oberen Rückens erlitten haben.

Zusammen mit seinem Bruder soll es der Mutter nach einer längeren Rangelei letztlich geglückt sein, dem Beschuldigten das Messer zu entwinden. Mithilfe von Passanten hätten beide den 26-Jährigen letztlich überwinden können. Mutter und Bruder sollen davon unter anderem noch Schnittwunden an den Händen davongetragen haben.

Besonderes Verfahren

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Der 26-Jährige soll sich zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden haben. Darum wird sein Fall in einem Sicherungsverfahren verhandelt. Ziel sei, den Angeklagten bei einem Schuldspruch in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, also in sogenannte Sicherungsverwahrung zu nehmen. Schon jetzt befindet er sich in einer psychiatrischen Klinik.