Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz: So oft liegen Ärzte wirklich falsch

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat neue Zahlen zu Behandlungsfehlern veröffentlicht. Nun fordert die Kasse eine Gesetzesänderung.

Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz: So oft liegen Ärzte wirklich falsch

Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland werden derzeit rund 550 Verdachtsfälle auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler bearbeitet. Das teilt die Gesundheitskasse mit. In den vergangenen drei Jahren bestätigte sich der Verdacht in etwa jedem vierten Fall.

Die meisten der gemeldeten Fälle betrafen orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe. Dahinter folgen die Fachgebiete Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, Innere Medizin sowie Zahnmedizin. Insgesamt konnte die AOK im Jahr 2025 rund 2,1 Millionen Euro an Beitragsgeldern zurückfordern.

„Die Bestätigungsquote ist bei Behandlungs- oder Pflegefehlern mit rund 25 Prozent hoch“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Viele Betroffene stünden bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor großen Schwierigkeiten. „Für uns ist daher wichtig, dass Betroffenen noch mehr Unterstützung durch den Gesetzgeber erhalten“, so Niemeyer. Die AOK appelliere daher an die Bundespolitik, das Patientenrechtegesetz weiterzuentwickeln.

Hilfe für Betroffenen

Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, können sich an das Behandlungsfehlermanagement der Krankenkasse wenden. Dieser Service ist kostenlos. Nach einer Erstberatung prüft die AOK den Fall, fordert medizinische Unterlagen an und legt diese dem Medizinischen Dienst (MD) zur Stellungnahme vor. Die Unterstützung bezieht sich nicht nur auf Fehler in Krankenhäusern oder Praxen, sondern auch auf fehlerhafte Medikationen, Pflegefehler oder defekte Medizinprodukte wie Knie- oder Hüftprothesen.

Sollte der Fall vor Gericht gehen, können Versicherte die Untersuchungsergebnisse der AOK und das MD-Gutachten kostenfrei nutzen, um ihr Prozessrisiko zu verringern. Anwalts- oder Prozesskosten darf die Kasse jedoch nicht übernehmen.

Stärkere Patientenrechte gefordert

In einem Positionspapier fordert die AOK eine Stärkung der Patientenrechte. So müsse die Beweislast für Betroffene gesenkt werden. Aktuell müssen Patienten vollumfänglich beweisen, dass ein Schaden durch einen Fehler verursacht wurde. Die AOK schlägt vor, die Beweislast auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent zu reduzieren.

Zudem fordert die Kasse eine aktivere Informationspflicht. „Das AOK-Positionspapier enthält darüber hinaus die Forderung, dass Patientinnen und Patienten aktiv über Behandlungsfehler oder Schäden durch Medizinprodukte informiert werden – auch ohne Nachfragen“, erklärt Niemeyer. Außerdem spricht sich die AOK für Sanktionen gegen Leistungserbringer aus, die Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakten erschweren.

Die Folgekosten von fehlerhaften Behandlungen, etwa für erneute Operationen, seien für die Gemeinschaft der Beitragszahler hoch. Die AOK macht diese Schadenersatzansprüche gegenüber den Verursachern geltend. Das Geld fließt an die Versichertengemeinschaft zurück.