Um die Ausbreitung des Japankäfers in Rheinland-Pfalz zu verhindern, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am Montag neue Regelungen erlassen. Demnach wurde eine Pufferzone in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim eingerichtet. Die Verfügung ist bereits seit dem 2. September wirksam.
Grund für die Maßnahme ist ein Fund des Käfers nahe der Landesgrenze in Hessen. Der Japankäfer ist als Quarantäneschädling eingestuft, da er über 400 Pflanzenarten befällt und große Schäden anrichten kann, insbesondere an Wiesen, Wein- und Obstkulturen. Bislang wurde der Schädling noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesen.
„Es gilt jetzt durch konsequentes Handeln die heimische Landwirtschaft und unseren Wein- und Obstanbau vor den massiven Fraßschäden des Japankäfers zu schützen“, so Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Diese Regeln gelten in der Pufferzone
Die Pufferzone umfasst Flächen links des Rheins in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. Hier gelten für mindestens drei Jahre besondere Regelungen. So ist der Transport von Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern aus der Zone heraus ganzjährig verboten. Auch Pflanzen mit Erde dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Gebiet gebracht werden.
Vom 1. Juni bis zum 30. September ist es zudem grundsätzlich verboten, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelte Pflanzenreste aus der Pufferzone zu transportieren. Betriebe, die mit Pflanzen arbeiten, müssen ihre Flächen und die Umgebung überwachen und bei einem Verdacht sofort den Pflanzenschutzdienst der ADD informieren. Verstöße gegen die Vorgaben können mit Bußgeldern geahndet werden.
Verdächtige Käfer sollen gemeldet werden
Die Behörden bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte diesen einfangen, aufbewahren und fotografieren. Anschließend soll der Fund mit Foto und Ortsangabe dem Pflanzenschutzdienst der ADD gemeldet werden.
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß und hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf sowie braune Flügel. Ein auffälliges Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibs und zwei weitere am Ende des Körpers.