Autofahrer müssen seit diesem Sommer länger damit rechnen, dass ein Verkehrsverstoß noch verfolgt wird. Die Verjährungsfrist für viele Ordnungswidrigkeiten hat sich von drei auf sechs Monate verdoppelt. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Die neue Regelung gilt seit dem 1. Juli 2026. Betroffen sind unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, die Handynutzung am Steuer und viele Parkverstöße.
Grund für die Änderung ist das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, das vom Gesetzgeber beschlossen wurde. Ziel ist es, Verkehrsverstöße effektiver verfolgen und ahnden zu können.
AvD sieht Änderung kritisch
Der AvD betrachtet die Neuregelung kritisch. Zwar hätten die Behörden nun mehr Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung, für Autofahrer bedeute die längere Frist aber vor allem mehr Unsicherheit. Insbesondere bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden, könne es nach Monaten schwierig werden, den tatsächlichen Fahrer zu benennen.
Zudem bedeuten die sechs Monate keine starre Garantie. Bestimmte Maßnahmen der Bußgeldbehörde können die Verjährung unterbrechen. Danach beginnt die Frist von neuem zu laufen. Für bestimmte technische Verstöße an Fahrzeugen gilt sogar eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Verhalten nach Erhalt des Bescheids
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte ihn laut AvD nicht ungeprüft bezahlen, sondern genau prüfen, was vorgeworfen wird und ob die Angaben stimmen. Gegen einen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Die wichtigste Botschaft für Autofahrer sei jedoch: Die bekannte Drei-Monats-Frist gibt es nicht mehr. Stattdessen haben die Behörden nun grundsätzlich sechs Monate Zeit, einen Verstoß zu ahnden.