Es ist kein eindeutiger Fall: Anfang der 70er-Jahre soll der Mainzer Klaus Bräunig die Kinderärztin Margot Geimer (49) und ihre 17-jährige Tochter Dorothee erstochen haben. Zu lebenslanger Haft verurteilt wurde der Hilfsarbeiter vor allem aufgrund eigener Geständnisse. Diese galten jedoch als umstritten, da der damals 26-jährige Bräunig einen niedrigen Intelligenzquotienten hat. Nach einer Verfassungsklage könnte der Verurteilte jetzt tatsächlich freikommen – zumindest auf Bewährung.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht nach Bräunigs Klage befunden, dass dessen „sexuelle Dranghaftigkeit“ aufgrund seines Alters nachgelassen haben dürfte. Dementsprechend sind zuvor gefasste Beschlüsse über seinen Verbleib in der geschlossenen Haft hinfällig. Ein Sprecher sagte gegenüber „Bild“, dass nun vor dem Landgericht Koblenz erneut darüber entschieden werden müsse, ob ein offener Vollzug infrage komme.
Nachlassender Sexualdrang?
Der Zeitung zufolge war Bräunig bereits im Jahr 1991 offener Vollzug genehmigt worden. Als man bei ihm jedoch auf Pornos, Damenunterwäsche und Klebeband stieß, wurde der Freigang ihm wieder verwehrt.
Insgesamt hat der sogenannte Mondschein-Mörder laut „Bild“ zwölf Anträge auf Bewährung gestellt, sie alle waren ihm vom Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz verwehrt worden. Jetzt soll geprüft werden, ob Bräunig mit Bewährungsauflagen das Gefängnis verlassen könne, so das Blatt.