Sie gaben den Ingelheimern zuletzt Rätsel auf: Autos, die in der Fußgängerzone fahren, obwohl sie keine Waren zu ansässigen Geschäften transportieren. Jetzt klärt die Stadt auf, wie es dazu kommt, und kündigt Maßnahmen an.
In der Straße befinden sich demnach Tiefgaragen und Parkplätze, die die Anwohner mit dem Auto erreichen können müssen. Dass sie zu ihren Wohnungen fahren können, ist nach Auskunft einer Sprecherin der Stadt „selbstverständlich“. Zudem hätten einige Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Parkflächen zur Verfügung gestellt.
Damit aber in Zukunft ersichtlich sei, wer in die Fußgängerzone einfahren darf, will das Ordnungsamt ab sofort Berechtigungsscheine ausstellen, die hinter der Windschutzscheibe angebracht werden können. Dort sollen sie „gut sichtbar“ sein. Der Antrag dazu sei auf der Homepage der Stadt zu finden.
Das Ordnungsamt weise aber darauf hin, dass ein Berechtigungsschein „nicht unbedingt erforderlich“ sei, um das Recht zu haben, in die Fußgängerzone zu fahren. Die Zufahrt zu privaten Parkplätzen sei bereits durch die Beschilderung erlaubt.