Die Handwerkskammer Rheinhessen und das Ordnungsamt der Stadt Worms haben bei einer gemeinsamen Aktion mehrere Friseursalons und Barbershops kontrolliert. Wie die Handwerkskammer mitteilt, wurde dabei in den meisten Betrieben ein gravierender Mangel festgestellt.
Im Fokus der Überprüfungen stand demnach die gesetzliche Vorschrift, dass während der Öffnungszeiten immer ein Friseurmeister oder eine gleichwertig qualifizierte Person anwesend sein muss. Dies gelte besonders für Betriebe, deren Inhaber selbst nicht über die nötige Qualifikation verfügen und eine Fachkraft als technischen Betriebsleiter beschäftigen müssen.
Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der Kunden. Da im Friseurhandwerk mit scharfen Werkzeugen und chemischen Produkten gearbeitet wird, dürfen nur Betriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und eine qualifizierte Aufsicht gewährleisten, ihre Dienste anbieten.
Sieben von zehn Betrieben fielen durch
Insgesamt wurden zehn Betriebe in Worms überprüft. Das Ergebnis: Nur in drei Salons war die erforderliche Fachkraft vor Ort. In den übrigen sieben Betrieben – also bei 70 Prozent der Kontrollierten – konnte niemand mit der notwendigen Qualifikation angetroffen werden.
Für die betroffenen Betriebe hat dies nun Konsequenzen. Die Handwerkskammer Rheinhessen wird nach eigenen Angaben Nachkontrollen durchführen. Sollte erneut keine verantwortliche Person anwesend sein, kann das Ordnungsamt die Schließung der Betriebsstätte anordnen. Hans-Jörg Friese, Präsident der Handwerkskammer Rheinhessen: „Unsere Aufgabe als Handwerkskammer ist es, Kundinnen und Kunden zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Dafür arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden zusammen, die identifizierte unseriöse und illegale Betriebe dann konsequent schließen.“