Das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen warnt davor, Tierkadaver einfach in der Landschaft zu entsorgen. Grund dafür ist, dass in den vergangenen Wochen vermehrt illegal abgelegte tote Tiere aufgefunden wurden.
Wer tote Tiere auf diese Weise entsorgt, muss mit einem Bußgeld in vierstelliger Höhe rechnen. Laut Kreisverwaltung wurden zuletzt beispielsweise in Nierstein und auch in St. Johann Wildschweinkadaver in der Böschung am Straßenrand entdeckt. Offenbar waren zuvor Teile der Tiere für den Verzehr abgetrennt worden. In der Gemarkung Gau-Algesheim wurden zudem zehn tote Hühner gefunden, die einfach ins Feld geworfen worden waren.
Gefahr durch Seuchen und Unfälle
Die Behörde bezeichnet das Vorgehen als unverantwortlich, insbesondere angesichts der Afrikanischen Schweinepest (ASP). „Denn sollte ein solches Tier Träger des ASP-Virus sein, lässt sich weder der Infektionsursprung ermitteln, noch lassen sich Verschleppungswege nachvollziehen“, heißt es in der Mitteilung. Auch die grassierende Vogelgrippe sei in diesem Zusammenhang ein Problem.
Die Entsorgung am Straßenrand erhöhe zudem das Unfallrisiko, da Raubtiere von den Kadavern angelockt werden. Dies sei eine „verbotene, verantwortungslose Entsorgung die Menschenleben bedrohen kann.“ Das Töten von Hühnern ohne vernünftigen Grund und das anschließende Wegwerfen sei außerdem ein strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Behörde bittet um Hinweise
Die Kreisverwaltung kündigt an, in jedem gemeldeten Fall die Täter ermitteln zu wollen. Diese müssen dann nicht nur die Entsorgungskosten tragen, sondern auch mit Bußgeldern rechnen.
Wer eine illegale Entsorgung beobachtet hat oder Hinweise geben kann, wird gebeten, das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06132-7874102 oder per E-Mail an abt41@mainz-bingen zu informieren.