Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler in der Region?

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, fühlt sich oft allein. Die IKK Südwest bietet nun in der Region eine Anlaufstelle für Betroffene und gibt Ratschläge.

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler in der Region?

Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September hat die IKK Südwest eine neue, in der Region laut eigenen Angaben einzigartige Anlaufstelle für Versicherte geschaffen, die einen Behandlungsfehler vermuten. Das teilt die Krankenkasse mit.

Viele Versicherte wüssten nicht, dass ihre Krankenkasse sie unterstützen kann und fühlten sich allein gelassen. „Häufig wissen Betroffene leider gar nicht, dass ihre Krankenkasse sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler unterstützen kann“, sagt Sabrina Dörrhöfer. Sie ist die neue, zertifizierte Patientensicherheitsbeauftragte der IKK Südwest und erste Ansprechpartnerin für Betroffene. Die Unterstützung sei dabei niederschwellig. „Grundsätzlich können und sollten sich unsere Versicherten immer an uns wenden, wenn sie nach einer Behandlung das Gefühl haben, dass etwas nicht richtig gelaufen ist“, erklärt Dörrhöfer. Ein konkreter Verdacht müsse noch nicht bestehen. Auch bevollmächtigte Angehörige könnten sich melden.

Drei Schritte zum Vorgehen

Für unsichere Betroffene empfiehlt Dörrhöfer drei Schritte: Zuerst das offene Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Wenn das keine Klärung bringt, sollten Berichte und Befunde gesichert und ein Gedächtnisprotokoll erstellt werden. Der dritte Schritt sei dann die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse.

Bei der IKK Südwest finden jährlich bereits 250 bis 300 Erstgespräche statt. Ergibt sich ein konkreter Verdacht, fordert die Kasse mit Einwilligung des Versicherten die Patientenakte an und lässt sie von einem unabhängigen Arzt des Medizinischen Dienstes begutachten. Bestätigt sich der Fehler, rät die Kasse zu einem Fachanwalt für Medizinrecht, bleibt aber weiter im Austausch.

Haftung wird oft abgelehnt

Ein häufiges Beispiel für Behandlungsfehler sind Druckgeschwüre, sogenannte Dekubituswunden. Die IKK Südwest stellt nach eigenen Angaben jedes Jahr in mindestens 15 Fällen durch Gutachten fest, dass Pflegemaßnahmen nicht eingehalten wurden und Versicherte schwere Wunden erlitten.

Die Erfahrung der Krankenkasse zeige jedoch auch ein Problem: In etwa sieben von zehn Fällen werde eine Haftung zunächst abgelehnt – trotz eindeutigem Gutachten. „Der Fehler wird entweder gar nicht anerkannt, oder es werden Grunderkrankungen angeführt, die die Entstehung auch bei bester Pflege nicht verhindert hätten“, so Dörrhöfer. Die Folge seien oft lange Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Die IKK Südwest sieht daher auch die Politik in der Pflicht. „Patientensicherheit darf nicht bei der Vermeidung von Fehlern enden“, fordert IKK-Chef Prof. Dr. Jörg Loth. „Wir brauchen eine zentrale Stelle zur Erfassung von Behandlungsfehlern, mehr Gewicht für unabhängige Gutachten und einen einfachen Zugang zu Befunden über die elektronische Patientenakte – für einen fairen Umgang mit Betroffenen.“