Für die Bestattung seines unbekannten Halbbruders aus Rheinhessen muss ein Mann nun nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Mainz aufkommen. Das erklärte das Verwaltungsgericht Mainz vor wenigen Tagen.
Demnach erfuhr der Mann erst nach dem Tod seines Halbbruders im Jahr 2021 von dessen Existenz. Rund zwei Wochen später habe ihn ein offizielles Schreiben erreicht, wonach er seinen Halbbruder aus Rheinhessen bestatten lassen müsse. Verweigere er die Bestattung, müsse er Kosten in Höhe von rund 2600 Euro tragen. Kontakt zu seinem verstorbenen Halbbruder habe er nie gehabt, beteuerte der Mann aus Hessen. Daher habe er sich geweigert, die Kosten zu übernehmen und geklagt.
Laut Gerichtsurteil Ende Juli muss der Mann aus Hessen die Bestattungskosten tragen. Begründung: Er sei der nächste noch lebende Verwandte des Toten. Nähere Bekannte wie der Vater des Verstorbenen hätten nicht ermittelt werden können.
Auch habe es den Mann aus Hessen nicht von seiner Pflicht entbunden, dass er zuvor das Erbe des Verstorbenen ausschlug. Als Halbbruder habe der Mann dem Verstorbenen näher gestanden als die Allgemeinheit, die sonst für die Beisetzung oder Einäscherung hätte aufkommen müssen.