Gesetzlich Versicherte in Rheinland-Pfalz müssen sich ab Januar 2027 auf höhere Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einstellen. Darauf weist die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hin.
Künftig werden weiterhin zehn Prozent des Arzneimittelpreises als Zuzahlung fällig. Allerdings steigen die Mindest- und Höchstbeträge: Statt bisher mindestens fünf Euro müssen Patienten dann 7,50 Euro zahlen. Die Obergrenze steigt von zehn auf 15 Euro.
Apotheken leiten Geld an Krankenkassen weiter
Die Landesapothekerkammer stellt klar, dass diese höheren Beträge nicht bei den Apotheken verbleiben. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen einzuziehen und vollständig an die gesetzlichen Krankenkassen weiterzuleiten. „Wir rechnen damit, dass die höheren Beträge bei vielen Patientinnen und Patienten zunächst Fragen auslösen werden. Wichtig ist deshalb die Klarstellung: Das Geld kommt zu 100 Prozent den Krankenkassen zugute und erhöht nicht das Honorar der Apothekerinnen und Apotheker“, erklärt Stefan Friebis, Pressesprecher der Landesapothekerkammer.
Um frühzeitig aufzuklären, stellen die Apotheken neue Handzettel für Patienten bereit. Diese informieren über die neuen Zuzahlungsgrenzen, zuzahlungsfreie Medikamente und die Möglichkeit einer Befreiung. Die Apothekenteams helfen außerdem dabei, zuzahlungsfreie Alternativen zu finden oder die persönliche Belastungsgrenze für einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse zu berechnen.