Wer bei der Bundestagswahl und der Landratswahl am 23. Februar nicht ins Wahllokal gehen kann, hat ab sofort die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Darauf weist das Wahlamt der Stadt Bingen hin.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen sei nicht zulässig. Wahlberechtigte aus Bingen können die Unterlagen entweder schriftlich beim Wahlamt, per Fax an 06721/184-180, online per Oliwa oder per Mail an briefwahl@bingen.de beantragen. Mehr Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter bingen.de/wahlen unter „Bundestagswahl mit verbundener Landratswahl“. Dort sind auch die Sonderöffnungszeiten des Wahlamts zu finden.
Verkürzte Fristen wegen vorgezogener Wahlen
Die vorgezogenen Wahlen haben laut Wahlamt jedoch verkürzte Fristen zur Folge. Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen könne nämlich erst ab dem 10. Februar erfolgen, da erst dann alle Stimmzettel und Wahlumschläge vorliegen.
Aufgrund der verkürzten Fristen empfiehlt das Wahlamt von einer postalischen Rücksendung der Unterlagen abzusehen und die Unterlagen stattdessen in einen Hausbriefkasten der Stadtverwaltung (Burg Klopp, Ämterhaus oder Bürgerbüro) einzuwerfen oder diese persönlich beim Wahlamt abzugeben.
Ebenso könnten die Briefwähler während der Öffnungszeiten auch direkt vor Ort beim Wahlamt wählen und ihre Stimmen abgeben. Das Wahlamt bittet zu beachten, dass die Unterlagen spätestens am Wahltag um 18 Uhr im zuständigen Briefwahlbezirk vorliegen müssen.