Einigen dürfte es aufgefallen sein: Auf den Seiten der Stadt Worms wird das Briefwahlergebnis für die Wormser Stadtratswahl gesondert aufgeführt, es ist also nicht in die vorläufigen Ergebnisse der einzelnen Stadtteile eingerechnet. Das führt zum Beispiel dazu, dass die AfD in den einzelnen Stadtteilergebnissen ein scheinbar sehr hohes Ergebnis erzielt (wir berichteten).
Wären die Briefwahlergebnisse der Stadtteile eingerechnet, dürfte die AfD dort deutlich schlechter abschneiden, denn die Partei erzielt insgesamt 19,7 Prozent in der Kreisfreien Stadt – ein niedrigeres Ergebnis als in den meisten Stadtteilen bei der Urnenwahl. Die Differenz erklärt sich mit der Briefwahl, denn hier kommt die AfD in ganz Worms nur auf 11,3 Prozent. Vergleichbare Darstellungen gibt es auf der Seite des Landeswahlleiters für mehrere rheinhessische Gebiete, etwa bei den Europawahlergebnissen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt.
„Nachträgliche Verzerrung“
Die Allgemeine Zeitung (AZ) hat dazu den Mainzer Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Friedhelm Hufen befragt. Dieser hält diese Vorgehensweise nach Angaben des Blatts für bedenklich. Denn sie bedeute „eine nachträgliche Verzerrung der Veröffentlichung der Wahlergebnisse und damit eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Parteien, die sich auch auf nachfolgende Wahlen auswirken kann“.
Das Argument, dass die Briefwahlauszählung anders nur sehr schwer zu bewältigen gewesen sei, will Hufen nicht gelten lassen. In den häufig kleinen Gemeinden eigene Briefwahlbezirke einzurichten, ist laut der AZ in der Regel nicht umsetzbar. Zum einen bestehe die Gefahr, dass bei einer sehr geringen Zahl von Briefwahl-Stimmzetteln das Wahlgeheimnis bei der Auszählung nicht mehr gewahrt werden könne. Zum anderen müsste in den Ortsgemeinden ein zweiter Wahlvorstand extra für die Briefwähler gebildet werden – was kleinere Kommunen überfordere.
Büro der Bundeswahlleiterin äußert sich
Zur Europawahl erklärte das Büro der Bundeswahlleiterin gegenüber der Zeitung, dass eine „trennscharfe Ergebnisdarstellung“ auf Gemeindeebene nach den Regelungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung nicht erforderlich sei. Bei Briefwahlbezirken, die mehr als nur eine Gemeinde umfassen, sei solch eine Darstellung deshalb auch nicht möglich.
Ein Fehler oder gar eine „Fälschung“ würde das Büro der Bundeswahlleiterin darin nicht sehen, da auf der Ebene des gesamten Stimmbezirks alle Stimmen „ausweisbar und vollständig“ seien. Abschließend heißt es dazu: „Statistisch gesehen mögen gemeindescharfe Ergebnisse sinnvoll sein. Inwieweit jedoch der Wahlstatistik ein höherer Stellenwert einzuräumen ist, entzieht sich dem Verantwortungsbereich der Bundeswahlleiterin“.