Binger Winzerfest: Mitgebrachter Alkohol an mehreren Abenden verboten

Beim Binger Winzerfest gilt an vier Abenden ein Mitführ- und Konsumverbot für mitgebrachte alkoholische Getränke. Erlaubt sind nur Getränke, die auf dem Festgelände gekauft werden.

Binger Winzerfest: Mitgebrachter Alkohol an mehreren Abenden verboten

Die Stadt Bingen hat für das diesjährige Winzerfest ein Alkoholmitführverbot erlassen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor.

Das Verbot gilt für den Bereich der Hindenburganlage, dem sogenannten Rummelplatz, zwischen dem Bahnübergang am Hotel „Starkenburger Hof“ und dem Verkehrskreisel an der Verkaufsstelle der Köln-Düsseldorfer.

Vier Abende betroffen

An folgenden Terminen greift die Regelung: Freitag, 29. August, Samstag, 30. August, Freitag, 5. September sowie Samstag, 6. September 2025. Sie gilt jeweils zwischen 20 Uhr und 1 Uhr des Folgetages.

In dieser Zeit ist es untersagt, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren oder mitzubringen, wenn diese nicht auf dem Festgelände gekauft wurden.

Ausnahme für Festwirte

Nicht betroffen vom Verbot sind Getränke, die von den Gewerbetreibenden ausgeschenkt werden, die über eine gaststättenrechtliche Erlaubnis verfügen. Besucher können also weiterhin alkoholische Getränke auf dem Festgelände kaufen und dort trinken.

Weitere Infos zum Binger Winzerfest findet ihr hier: