Ab Mittwoch, 9. Juli, sind Feuerwerk und offenes Feuer in der Stadt Bad Kreuznach vorerst verboten. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Was jetzt alles verboten ist
Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung verbietet die Stadt „das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich“. Damit sind laut Stadt insbesondere Wald- und Feldflächen sowie Grünanlagen gemeint. Grund für die Maßnahme sei, dass mit der Trockenheit die Brandgefahr auf Wald- und Feldflächen und in Grünanlagen erheblich gestiegen sei.
Das Verbot gilt auch für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und das Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren wie Zigaretten. Auch Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden.
Zudem ist das Grillen in Gärten, auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich sowie auf ausgewiesenen Grillplätzen der Stadt oder anderer Institutionen nur noch mit Gasgrill erlaubt. Selbst damit müssen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt etwa, dass ein Feuerlöscher oder Löschwasser bereitgestellt werden müssen.
Maßnahme vorerst bis 18. August
Auf Privateigentum innerorts ist Grillfeuer weiterhin erlaubt. Aber auch hier „sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann“, so die Stadt.
Die Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Stadtgebiet. Sie endet voraussichtlich am 18. August, die Stadt behält sich jedoch vor, das Verbot zu verlängern.