Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt von der Stadt Worms Liquiditätsschulden in Höhe von 123 Millionen Euro. Wie das rheinland-pfälzische Finanzministerium mitteilt, überreichten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) dem Wormser Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU) jetzt den entsprechenden Bewilligungsbescheid.
Der Schuldenschnitt wird möglich, weil Worms demnach am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ (PEK-RP) des Landes Rheinland-Pfalz teilnimmt. Das Land übernimmt dabei kommunale Altschulden in Höhe von insgesamt rund 3 Milliarden Euro.
Land übernimmt Hälfte der Schulden
„Das ist mehr als die Hälfte der relevanten Liquiditätsschulden. Die historische Schuldenübernahme und die damit verbundene Tilgung aus dem Landeshaushalt zeigen, dass die Solidarität zwischen Land und Kommunen tragender Gedanke des Programms ist“, betonten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling bei der Übergabe des Bescheids.
Mit den 123 Millionen Euro übernimmt das Land von der Stadt Worms 55 Prozent der anrechnungsfähigen Liquiditätsschulden. Auch das Zinsänderungsrisiko der Kommunen soll dauerhaft übernommen werden. Das umfasse die Tilgungs- und die Zinszahlungen, „sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte“, sagte Ahnen.
Ziel des Programms ist laut Ebling, „die Verschuldung der Kommunen deutlich zurückführen“. Über den Schuldenschnitt hinaus gebe es weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen: So solle der Kommunale Finanzausgleich (KFA) neu gestaltet werden, es gebe das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und rund 267 Millionen Euro für die Aufnahme von Geflüchteten.
Hintergrund
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und Freien Wählern das Entschuldungsprogramm in der Landesverfassung verankert. Damit wurde laut Finanzministerium der Weg für die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ bereitet. Das Land wolle damit die Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden entlasten – und zwar um über die Hälfte der berücksichtigten kommunalen Liquiditätskredite samt den damit verbundenen Tilgungsverpflichtungen und Zinszahlungen.