Handgreiflichkeiten mit AfD-Mitgliedern beim Plakate-Aufhängen

Streit in der Mainzer Oberstadt

Handgreiflichkeiten mit AfD-Mitgliedern beim Plakate-Aufhängen

Als zwei AfD-Mitglieder am Dienstag ein Plakat in der Mainzer Oberstadt aufhängten, ist es zu einer Auseinandersetzung mit einem 33-Jährigen gekommen. Das meldet die Polizei.

Auf einer Klappleiter hängten die AfD-Mitglieder das Plakat an einem Laternenmast in der Pariser Straße auf. Dann trat ein 33-jähriger Mainzer an sie heran. Nach einem kurzen Streit ergriff der 33-Jährige nach Angaben der beiden Männer das Plakat, das mit einem Kabelbinder befestigt war, und riss es vom Mast ab. Das Plakat wurde dadurch beschädigt.

Anschließend soll er die beiden Männer als „Faschisten“ und die AfD als „Faschistenpartei“ bezeichnet haben. Nach Angaben der beiden Parteimitglieder rüttelte der 33-Jährige außerdem an der Klappleiter, auf der sich einer beiden Männer befand. Zu einem Sturz kam es jedoch nicht.

Als die AfD-Mitglieder den Notruf wählten, flüchtete der 33-Jährige. Die beiden Plakatierer folgten dem Mann bis zur Freiligrathstraße in Mainz. Dort soll es nach Angaben der Beteiligten zu Handgreiflichkeiten gekommen sein: Der 33-Jährige griff nach der Leiter der beiden Parteimitglieder. Einer der beiden, ein 36-jähriger Mann aus Mainz, soll den 33-Jährigen mit der Leiter gegen die linke Körperseite gestoßen haben.

Gegen den 33-Jährigen wird nun ermittelt wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Gegen das 36-jährige Mitglied der AfD wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung eingeleitet.

Das sagt die AfD

Die AfD schreibt in einer Pressemitteilung von einem „tätlichen Angriff auf zwei AfD-Wahlplakatierer“. Demnach sei der „Angreifer“ von der Polizei am Zaun der GFZ-Kaserne gestellt worden. Stephan Stritter, stellvertretender Kreisvorsitzender der AfD dankt den „schnell eintreffenden Polizisten, die den Tatverlauf schnell und professionell aufnahmen“. Die Übergriffe auf die AfD nähmen „intensiv zu“.