Wer mit dem Auto aus Richtung Mainz-Kastel über die Theodor-Heuss-Brücke fährt und dann in die Große Bleiche möchte, der muss einen Umweg fahren, um dort hinzukommen. Denn bei der Abfahrt von der Brücke haben Autofahrer nur die Möglichkeit, in Richtung Rheinstraße oder in Richtung Rheinallee abzubiegen. Einen direkten Weg in die Große Bleiche gibt es nicht – jedenfalls nicht für Pkw oder Zweiradfahrer.
„Unrechtmäßiges Befahren des Sonderfahrstreifens“
Dafür dürfen aber Busse eine „Abkürzung“ nutzen, um ihre Fahrt zeitsparend fortsetzen zu können. Denn kurz nach der Brückenabfahrt gibt es eine „Busfurt“ beziehungsweise einen „Sonderstreifen“, der nur dem ÖPNV und auch Taxis vorbehalten ist. Aber genau hier komme es anscheinend immer wieder zu Problemen, wie Leser Gerd bemängelt. Denn auch Autofahrer nutzen diese Busfurt, um verkehrswidrig in die Große Bleiche zu gelangen, was Gerd für „gefährlich“ hält.
Der Polizei ist dieses Phänomen jedenfalls bekannt. „Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen werden immer wieder durch unberechtigte Verkehrsteilnehmer im gesamten Stadtgebiet genutzt“, erklärt eine Mitarbeiterin des Polizeipräsidiums Mainz. Polizeibeamte würden jedoch regelmäßig Verkehrskontrollen durchführen und hierbei „das unrechtmäßige Befahren des Sonderfahrstreifens“ ahnden. Das Bußgeld für dieses verbotene Verhalten im Straßenverkehr beläuft sich auf 15 Euro. Wie viele Autofahrer hierbei erwischt werden, kann die Polizei aber nicht sagen. Genaue Zahlen lägen hier nicht vor, erklärt die Mitarbeiterin.
Auch bei der Mainzer Mobilität ist man sich dieses Phänomens bewusst. „Meist hängt sich ein Pkw direkt an einen Bus bei dessen Grünphase dran“, sagt Pressesprecher Michael Theurer. Probleme im Fahrbetrieb gebe es hier allerdings keine. Eher entstünden Probleme durch Autofahrer, die im Berufsverkehr die Kreuzung nicht freihalten. Dadurch würden die Busfahrer dann an der freien Zufahrt auf die Bustrasse vorm Landtag behindert.