Die Anfangsbuchstaben der Kinder, das eigene Kürzel oder das des geliebten Vereins, dazu das Geburtsdatum: Viele, die sich ein neues Auto kaufen, möchten ihr Wunschkennzeichen an ihrem Fahrzeug haben. Doch oft ist das gar nicht so einfach. Denn nicht alle Buchstabenkombinationen sind zulässig.
Denn zum einen gibt es bundesweite Regelungen, die etwa auf ehemalige nationalsozialistische Vereinigungen oder Einrichtungen hinweisen, zum anderen gelten auch speziell in Mainz bestimmte Vorgaben.
Verstoß gegen die „guten Sitten“
So bestimmt Paragraf 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), dass ein Kennzeichen nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen darf. Zu verstehen ist darunter das „Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden“. Innerhalb dessen haben die örtlichen Behörden dann einen Spielraum bei der Beurteilung. In einigen Landkreisen etwa sind bestimmte Kombinationen nicht erlaubt, etwa in Moers (Nordrhein-Westfalen) die Kombination „MO-RD“ oder im Rhein-Sieg-Kreis die Kombination „SU-FF“.
Zudem ist in einigen Landkreisen die Buchstabenfolge „IS“ verboten sowie seit einiger Zeit das „Z“, da es auf russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist und damit mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine in Verbindung steht. Ebenso sind oft verschleierte rechtsextreme Parolen untersagt, darunter die Zahlen 14 (Hinweis auf eine Parole eines US-amerikanischen Neonazi-Führers) und 18 (die Stellen der Initialen von „Adolf Hitler“ im Alphabet) sowie 88 (für HH als Code für „Heil Hitler“). Dieses Verbot gilt etwa auch in Rheinland-Pfalz.
Kennzeichen mit Bezug zu Nationalsozialismus verboten
Prinzipiell sind in ganz Deutschland diese Buchstabenkombinationen auf Autokennzeichen verboten: AH („Adolf Hitler“), HH („Heil Hitler“) mit Ausnahme von Hamburg, HJ („Hitlerjugend“), KZ („Konzentrationslager“), NS („Nationalsozialismus“), SA („Sturmabteilung“), SS („Schutzstaffel“).
Für Mainz gelten darüber hinaus keine Einschränkungen, teilt die Pressestelle der Stadt auf Merkurist-Anfrage mit. Allerdings: „Bestimmte Buchstabenkombinationen werden aufgrund hoher Nachfrage vorrangig an bestimmte Institutionen oder Unternehmen vergeben.“ Das bedeutet, dass die Zulassungsstelle einige Kennzeichen gesperrt hat, da sie nur an bestimmte Einrichtungen vergeben werden.
Darunter zählt die Kombination „MZ-SW“. Diese ist in der Stadt Mainz reserviert für den Stadtwerke-Konzern, inklusive der Tochter-GmbHs. Im Landkreis Mainz-Bingen wird laut der Pressestelle MZ-SW 1-99 jedoch vergeben. Außerdem ist die Kombination „MZ-SV“ reserviert für die Stadtverwaltung Mainz. Auch hier gilt die Einschränkung nicht für den Landkreis Mainz-Bingen.
Zusätzlich dazu ist es laut der Pressestelle aber auch möglich, dass sich Unternehmen oder Privatpersonen Kennzeichen selbst reservieren.