Immer mal wieder in den Medien ist das Haus Wallaustraße 101 in der Mainzer Neustadt. Zuletzt hatten Anwohner in einem Schreiben über regelmäßige Ruhestörungen geklagt. Nachts werde aus Wohnungen oder Fahrzeugen laute Musik abgespielt, zudem kämen größere Personengruppen vor dem Haus zusammen.
Nun hat sich die Stadtverwaltung – darunter Ordnungsamt, Jugendamt und Bauaufsicht – mit dem Objekt befasst. In einem Schreiben vom November 2025 an die Nachbarschaft teilt sie mit, dass konkrete Maßnahmen über das gesetzlich Zulässige nicht zugesagt werden können.
Nächtliche Ruhestörungen – Eingreifen nur bei eigener Wahrnehmung
Die Stadt verweist darauf, dass sich der Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich im rechtlich zulässigen Rahmen bewege. Bei Ruhestörungen nach 22 Uhr sei der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst (ZVE) zuständig und „24/7“ erreichbar. Ein Einschreiten sei jedoch nur möglich, wenn die eingesetzten Kräfte den Lärm vor Ort selbst wahrnehmen. Auch Identitätsfeststellungen oder Platzverweise seien an konkrete Tatbestandsvoraussetzungen gebunden und dürften nicht willkürlich erfolgen.
Jugendamt: „Keine offenen Verfahren“
Auch Fragen nach einer möglichen Kindeswohlgefährdung greift die Verwaltung auf. Das Amt für Jugend und Familie habe in der Vergangenheit einzelne Familien überprüft und Hilfen angeboten. Derzeit gebe es jedoch keine offenen Verfahren oder laufenden Hilfen für dort lebende Familien.
Zwar seien die Lebensumstände teilweise belastet, doch liege nach aktueller Einschätzung keine Schwelle zur Kindeswohlgefährdung vor. Ein „globaler Verdacht“ auf Basis allgemeiner Schilderungen reiche rechtlich nicht aus, heißt es. Konkrete Hinweise könnten Bürger jedoch dem Allgemeinen Sozialen Dienst melden.
Müllkosten trägt die Allgemeinheit
Beim Thema Müll und Hygiene verweist die Stadt darauf, dass bei nicht eindeutig identifizierbaren Verursachern im öffentlichen Raum die Kosten nicht auf einzelne Eigentümer umgelegt werden können. Sie würden über das allgemeine Abfallgebührenaufkommen getragen.
Bauaufsicht sieht keine Grundlage für Einschreiten
Besonders deutlich fällt die Einschätzung zur baulichen Situation aus. Das Bauamt habe den Sachverhalt – auch aufgrund früherer Meldungen – geprüft. Derzeit seien keine konkreten Mängel bekannt, die ein bauaufsichtliches Eingreifen ermöglichen oder erfordern würden.
Die in Presseberichten und Anwohnerschreiben geschilderten Missstände reichten für ein Einschreiten nicht aus. Man stehe jedoch im Austausch mit dem Ortsvorsteher, um mögliche konkrete Hinweise zu prüfen.
Renoviert wird – Probleme bleiben
Parallel zu den behördlichen Prüfungen hat sich im Haus selbst einiges verändert. Nach Angaben von Bewohnern wird in einzelnen Apartments renoviert, die Hausverwaltung wurde gewechselt. Ziel sei es, „mehr durchzugreifen“. In der Folge kam es offenbar zu Kündigungen und Räumungsklagen.
Nach außen sei es indes ruhiger geworden, sagen Anwohner. Mit sinkenden Temperaturen verlagere sich vieles schlicht ins Innere des Gebäudes.
Stadt setzt auf rechtlichen Rahmen
Die Stadt betont in ihrem Schreiben, dass sie das Objekt „intensiv betrachtet“ und – soweit rechtlich möglich – handele und auch weiterhin handeln werde. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass Maßnahmen stets an gesetzliche Voraussetzungen gebunden seien.
Für viele Betroffene bleibt damit ein Spannungsfeld bestehen: zwischen dem Gefühl dauerhafter Überforderung im Alltag und einer Verwaltung, die auf rechtliche Grenzen verweist.
Ob sich die Situation in der Wallaustraße 101 nachhaltig verbessert, dürfte nicht nur von ordnungsrechtlichen Maßnahmen abhängen – sondern auch davon, wie Eigentümer, Verwaltung und soziale Dienste künftig zusammenwirken.