So viel kassiert die Stadt beim Mainzer Marktfrühstück und Weinsalon

Wie viel kassiert die Stadt von den Winzern für ihre Weinstände? Diese Frage kam nun im Stadtrat auf den Tisch und deckt die Gebühren auf, die für das Mainzer Marktfrühstück und den Weinsalon gezahlt werden müssen.

So viel kassiert die Stadt beim Mainzer Marktfrühstück und Weinsalon

Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Stadtrat hat die Mainzer Stadtverwaltung offengelegt, welche Gebühren sie für beliebte Weinausschänke im öffentlichen Raum erhebt. Die Antworten von Dezernentin Manuela Matz zeigen, was die Winzer für Veranstaltungen wie den Weinsalon oder das Marktfrühstück zahlen müssen.

Keine Rabatte für die Winzer

Für den „Weinsalon der Jungwinzer*innen“ am Hiltonbrunnen, der von April bis September stattfindet, berechnet die Stadt eine Nutzungsgebühr von 400 Euro pro Termin. Die gleiche Summe wird für den Weinstand der Mainzer Winzer am LEIZA fällig, der seit 2026 an jedem zweiten und vierten Donnerstag im Monat stattfindet.

Beim Marktfrühstück, das von März bis November samstags an verschiedenen Orten stattfindet, sind die Gebühren unterschiedlich. Für den Standort am Rheinufer/Fischtorplatz werden 250 Euro pro Samstag berechnet. Am Tritonplatz fällt für die gesamte Saison eine Gebühr von 1.656 Euro an, am Schillerplatz sind es 865,40 Euro.

Wie die Verwaltung weiter mitteilt, werden den Betreibern der Weinstände keine Gebühren erlassen oder reduziert. Im Gegenteil: Die pauschalen Gebühren stellen eine Art Mindestbetrag dar. Würde man die Gebühr regulär nach der genutzten Fläche berechnen, fiele sie bei den relativ kleinen Ständen geringer aus, so die Erklärung. Nur bei größeren Veranstaltungen wie der Bierbörse werde die Gebühr regulär berechnet.

Insgesamt hat die Stadt durch die genannten Weinveranstaltungen in den vergangenen Jahren Einnahmen in unterschiedlicher Höhe erzielt. Im Jahr 2023 waren es 11.361 Euro, 2024 rund 8.908 Euro und 2025 etwa 10.334 Euro.

Veranstalter tragen weitere Kosten selbst

Die Stadt stellt für die Gebühren lediglich die öffentlichen Flächen zur Verfügung. Alle weiteren Leistungen wie Strom- und Wasseranschlüsse, Reinigung, Sicherheitsdienst oder Toiletten müssen die Veranstalter selbst organisieren und bezahlen. Dies wird in den Genehmigungen als Auflage festgeschrieben, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Die Stadt selbst tritt nicht als Veranstalter auf, sondern agiert als Genehmigungsbehörde. Daher entstehen ihr für die genannten Leistungen auch keine Kosten. Der städtische Vollzugsdienst bestreift die Veranstaltungen bei seinen regulären Aufgaben, um die Sicherheit und Ordnung zu kontrollieren.