Ärger um Ausschankgenehmigungen in Rheinhessen: Petition gestartet

In diesem Jahr haben viele Weinstandbetreiber in Rheinhessen erstmals keine Ausschankgenehmigung erhalten. Jetzt appellieren sie an das Land und die Verbandsgemeindeverwaltungen, die etablierte Festkultur der Region zu erhalten.

Ärger um Ausschankgenehmigungen in Rheinhessen: Petition gestartet

Nicht nur die Betreiber des Weinstands bei der Siefersheimer Winzeralm und des Weingartens Graf-Savier in Eckelsheim erwartete zum Start in die diesjährige Sommersaison eine böse Überraschung (wir berichteten hier über die Winzeralm und hier über den Weingarten): Etliche Winzer und Weinstandinhaber in Rheinhessen erfuhren kurzfristig, dass ihnen in diesem Jahr keine Ausschankgenehmigung erteilt wird. Dieses Schicksal ereilte auch Ausschankstellen, die es bereits seit Jahrzehnten gibt. Jetzt fordern rheinhessische Vereine, Winzer und weitere Betroffene das Land Rheinland-Pfalz auf, die Vielfalt der Weinkultur zu retten. Diese steht ihrer Ansicht nach nämlich mit der veränderten Genehmigungspraxis auf dem Spiel.

Wie war es soweit gekommen? Wie es in der Petition heißt, wies das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium die Verbandsgemeinden im Frühjahr 2023 zu einer strikten Einhaltung des Gaststättengesetzes §12 auf. Viele VGs hatten die Ausschankgenehmigungen bis dahin sehr wohlwollend erteilt, sodass formlose Bürgertreffs, Dämmerschoppen und eben auch Weinstände an beliebten Orten bisher recht unkompliziert stattfinden konnten.

Land veranlasste strikte Gesetzesauslegung

Wie einige Winzer gegenüber Merkurist sagten, bereitet wohl vor allem eine Formulierung im §12 des Gaststättengesetzes Probleme. Der Satz lautet folgendermaßen: „Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.“ Was nun aber bei den genannten Veranstaltungen, bei denen bisher ausgeschenkt wurde, häufig nicht gegeben sei, sei der besondere Anlass. So hatte etwa Jörg Zimmermann, der den Weinstand bei der Winzeralm betreibt, bei gutem Wetter im Sommer jeden Samstag und Sonntag Wein verkauft.

In der Petition wird darum hauptsächlich gefordert, dass auch für Anlässe, die mehr oder weniger regelmäßig stattfinden, weiterhin ohne zu großen Aufwand temporäre Genehmigungen erteilt werden „– wie es bis zum Jahr 2023 gehandhabt wurde“, heißt es dort.

„Gerade für das Orts- und Vereinsleben sind offene Treffpunkte und kleinere Feste das über Generationen verbindende Rückgrat der Kommunen und zusätzlich meist die einzige Möglichkeit, geringe Einnahmen für die laufenden Vereinsaufgaben zu erwirtschaften. Wenn das stirbt, stirbt das Engagement aller Ehrenamtlichen im Land, die tagtäglich direkt oder indirekt lautlos viele Aufgaben des Staates vor Ort übernehmen (Integration, Beratung, Soziales, etc.)“, führen die Initiatoren der Petition aus.

Todesstoß für die rheinhessische Weinkultur?

Zudem sei es in Rheinhessen als größtem Weinbaugebiet Deutschlands seit Generationen üblich, unkompliziert mit Ausschank zusammenzukommen. Dieser Brauch mache einen großen Teil des Charmes der Region aus und fördere den Tourismus.

In der Petition wird an das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium appelliert, das Gaststättengesetz zu prüfen und gegebenenfalls so neu zu formulieren, dass den Verbandsgemeinden eindeutige Richtlinien zu den Ausschankgenehmigungen vorliegen. Die Verbandsgemeindeverwaltungen hingegen werden aufgefordert, ihren Ermessenspielraum zu Ausschankgenehmigungen bis dahin wohlwollend auszulegen. Aktuell (Stand: 27. Mai, 16:20 Uhr) haben über 3000 Menschen die Petition unterzeichnet. Lanciert wurde sie am Freitag, den 26. Mai.

Wie ein Merkurist-Leser uns mitteilte, findet außerdem am 30. Mai in Undenheim eine Demonstration gegen die härtere Auslegung des Gaststättengesetzes statt. Auch dort wurde der Ausschank zu mehreren Anlässen eingeschränkt.

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