Hitze im Auto – wann Lebensgefahr für Kinder und Hunde droht

Schon nach wenigen Minuten können in einem geschlossenen Auto unerträgliche Temperaturen herrschen. Dann droht für die Insassen Lebensgefahr.

Hitze im Auto – wann Lebensgefahr für Kinder und Hunde droht

Bis zu 36 Grad soll es heiß werden, in manchen Gegenden Deutschlands sogar bis zu 40 Grad: Der Dienstag könnte der bislang wärmste Tag des Jahres werden, kündigt Wetterexperte Dominik Jung (qmet) an. Angesichts dieser Hitze warnt die Polizei nun davor, Kinder oder Hunde auch nur für kurze Zeit im geschlossenen Auto zurückzulassen.

Die Temperatur in einem geschlossenen Auto könne bei Außentemperaturen von 36 Grad bereits nach zehn Minuten auf über 43 Grad ansteigen, warnt die Polizei. „Für kleine Kinder und Hunde bedeutet das: Lebensgefahr!“

Was ihr tun könnt

Solltet ihr als Passant feststellen, dass ein Kind oder ein Hund im Auto eingeschlossen sind, solltet ihr euch folgendermaßen verhalten:

  • Prüft zunächst, ob der Insasse noch auf Klopfen reagiert

  • Macht den Fahrzeughalter ausfindig und bittet Umstehende um Hilfe

  • Behaltet die Lage im Blick

  • Reagiert der Insasse im Auto nicht, ruft sofort den Notruf

Die Scheibe dürft ihr nur einschlagen, wenn dem Kind oder dem Tier der Hitzetod droht und der Fahrer nicht ausfindig zu machen ist. Dabei solltet ihr möglichst eine Scheibe einschlagen, die weit entfernt ist um den Schaden möglichst gering zu halten, rät der Mainzer Rechtsanwalt Dr. André Natalello. In einem solchen Notfall drohen euch keine strafrechtlichen Konsequenzen oder Schadensersatzforderungen.

Lasst ihr selbst ein Kind bei zu hohen Temperaturen im Auto zurück, könnt ihr euch übrigens strafbar machen, so Natalello. In Betracht kommen in solchen Fällen die Straftatbestände Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Besteht für das Kind Lebensgefahr, drohe sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu 15 Jahren. Auch wer seinen Hund im Auto unter diesen Umständen zurücklässt, riskiere eine harte Bestrafung. Selbst bei nachgewiesenem fahrlässigen Handeln kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden.

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