Die Stadt Mainz hat eine Allgemeinverfügung zur „Harmonisierung der Öffnungszeiten“ für Gastronomie-Betriebe in der Altstadt und Neustadt unterzeichnet. Oberbürgermeister Nino Haase stellte das neue Konzept am Freitag im Stadthaus vor.
Vorerst nur Testphase
Bisher durften Restaurants bis 22 Uhr im Außenbereich öffnen. Dennoch gab es für einige Betriebe Ausnahmen, die auch Öffnungszeiten von 23 oder 24 Uhr vorsahen. Nun wurden die Zeiten Öffnungszeiten geändert. An Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen dürfen nun alle Außenbereiche bis 24 Uhr aufhaben. Wie Haase sagt, ändere dies jedoch nichts daran, dass ab 22 Uhr der Lärmpegel sinken muss. So müsse Musik beispielsweise eingestellt werden. Sollte ein Gastronomiebetrieb nachweislich wiederholt gegen die Bestimmungen verstoßen oder übermäßige Lärmbelästigungen verursachen, kann die Allgemeinverfügung für den betreffenden Betrieb ohne Ersatz- oder Entschädigungsansprüche widerrufen oder beschränkt werden.
Die neue Verfügung tritt nun aber erst einmal am Samstag (26. Juli) in Kraft und soll zunächst bis zum 31. Oktober gelten. „Wir wollen erst einmal Erfahrungswerte sammeln und das Ganze austesten.“ Mit den neuen Öffnungszeiten für die Außengastronomie wolle man auch die Betriebe vor Ort stärken, so Haase. Denn: „Wenn uns irgendwann die Gastronomie wegbricht in der Innenstadt, dann haben wir ein großes Problem.“ Gastro-Betriebe hätten gerade mit vielen Herausforderungen, wie Preissteigerungen, Lohnsteigerungen und Energiekosten zu kämpfen. Die Allgemeinverfügung sei deshalb ein wichtiger Schritt für die Gastronomie, um wieder mehr Planungssicherheit sowie die Möglichkeit zu haben, mehr Geschäft machen zu können.
Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) begrüßt die Neuregelung: „Mit der Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden schaffen wir mehr Freiräume für unsere Gastronomiebetriebe und bieten den Menschen in unserer Stadt zusätzliche Möglichkeiten, den Abend in gemütlicher Atmosphäre zu genießen.“ Die Allgemeinverfügung soll laut Stadt auch die Bürokratie für Gastronomen verringern. Bisher mussten Einzelgenehmigungen beantragt werden. Rund 60 solcher Ausnahmegenehmigungen gab es bereits. Weiterhin gibt es aber dennoch eine kleine Ausnahme bei den Öffnungszeiten für die Außengastronomie. So dürfen in einigen Fällen bestimmte Lokalitäten wie bisher auch schon länger als bis 24 Uhr öffnen. Diese zuvor schon geltenden Genehmigungen bleiben auch weiterhin bestehen.