Ein Mainzer Shishabar-Betreiber darf vorerst keine Wasserpfeifen mehr zubereiten und an seine Gäste ausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und damit ein Verbot der Stadt bestätigt. Das meldet das Gericht in einer Mitteilung.
Der Betreiber hatte die Bar seit 2018 geführt. Zwischen Juli 2021 und Oktober 2025 fanden dort zahlreiche Kontrollen statt, bei denen immer wieder Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften festgestellt worden seien. Nachdem die Stadt den Betreiber mehrfach erfolglos aufgefordert hatte, die Mängel zu beheben und mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet hatte, verbot sie ihm im Oktober 2025 die Zubereitung und Abgabe von Shishas. Dagegen wehrte sich der Mann mit einem Eilantrag und behauptete, seinen Betrieb ordnungsgemäß zu führen.
Gefahr durch Kohlenmonoxid und Feuer
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag am 29. Dezember 2025 ab. Der Betreiber habe es über Jahre versäumt, seine Gäste und Angestellten ausreichend vor den Gefahren durch Kohlenmonoxid (CO) zu schützen. Das Gas, das beim Shisha-Rauchen entsteht, ist geruch- und geschmacklos und kann lebensbedrohliche Vergiftungen verursachen. Bei den Kontrollen wurden mehrfach fehlende, falsche oder kaputte CO-Melder entdeckt.
Zudem stellten die Behörden fest, dass in der Bar gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen wurde, indem Tabak-Shishas im Nichtraucherbereich geraucht worden seien. Auch die Zubereitung der Pfeifen sei brandgefährlich gewesen: So wurde ein Ofenrohr im Außenbereich mit Pappe abgedeckt oder mit einem Fön betrieben, und glühende Kohle lagerte in einem Topf auf dem Fußboden.
Da der Betreiber keine Einsicht gezeigt habe, sah das Gericht die Anordnung als verhältnismäßig an, zumal ihm nicht die gesamte Gaststättenerlaubnis entzogen wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.