An vielen Orten reicht es ab kommendem Montag (25. Januar) nicht mehr aus, einen selbstgenähten Mund-Nase-Schutz zu tragen. Stattdessen sind medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) und Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 vorgeschrieben. Wo genau ihr ab Montag nicht mehr ohne diese Masken auskommt, erfahrt ihr in unserer Übersicht:
Im Handel
Im Einzelhandel und auf den zugehörigen Parkplätzen
Bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
In Apotheken, Sanitätshäusern und Reformhäusern
In Tankstellen und auf deren Gelände
In Banken, Sparkassen und Poststellen
In Reinigungen und Waschsalons
Im Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
In Tierbedarfsmärkten und Futtermittelmärkten
Im Großhandel
Im Verkehr
Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
Im Taxi- und Mietwagenverkehr
Beim Fahrschulunterricht der berufsbezogenen Ausbildungen und Angeboten von Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation
In öffentlichen Einrichtungen und religiösen Veranstaltungen
Beim Publikumsverkehr in Ämtern, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienenden Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien)
In Zulassungsstellen
In Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfen oder ähnlichen öffentlichen Einrichtungen
In Gottesdiensten und Versammlungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften
Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt außerdem bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten.
Alltagsmasken in der Mainzer Fußgängerzone weiterhin erlaubt
Auf vielen Plätzen und Straßen in der Mainzer Innenstadt muss man schon länger Mund und Nase bedecken. Die Pflicht gilt dort von 10 bis 18 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen. Dort reichen der neuen Verordnung nach aber auch weiterhin Alltagsmasken aus. Wo genau ihr in der Innenstadt Maske tragen müsst, erfahrt ihr hier.
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