Ob auf der Straße oder im Saal: Wer in Mainz Fastnacht feiert, verkleidet sich in der Regel auch gerne. Bei der Auswahl an Kostümen gibt es kaum Grenzen. Trotzdem sollten sich Narren an bestimmte Regeln halten. Denn nicht alle Verkleidungen sind erlaubt. Wiederum andere sind zwar nicht verboten, sollten aber besser nicht genutzt werden.
Hohe Geldstrafen drohen
Wer sich beispielsweise als Polizist verkleidet, der sollte unbedingt darauf achten, auf keinen Fall eine echte Dienst-Uniform zu tragen. Denn es könnte sonst bei anderen Personen der Anschein entstehen, dass es sich um einen echten Polizeibeamten handelt. Wie der Sprecher der Mainzer Polizei, Markus Weyerhäuser, erklärt, könne das Tragen von Uniformen, wie zum Beispiel der Polizei-Uniform, im schlimmsten Fall eine Straftat darstellen. Insbesondere dann, wenn die täuschend echt aussehende oder vielleicht sogar tatsächlich echte Uniform zur Vornahme von Amtshandlungen genutzt wird.
Das Portal „bußgeldkatalog.org“ gibt hierzu an, dass eben keine Verwechslung entstehen dürfe. Wer als falscher Polizist anderen Anweisungen erteilt, wie sie sonst nur den echten Beamten zustehen, der macht sich unter dem Aspekt der „Amtsanmaßung“ strafbar. Dies könne beispielsweise zutreffen, „wenn jemand auf die Idee kommt, Fahrzeuge anzuhalten, um Verkehrskontrollen durchzuführen“, so Weyerhäuser. Tatsächlich seien ihm aber derzeit keine solchen Fälle in der Fastnacht bekannt.
Spielzeugwaffen problematisch
Auch das Mitführen von Spielzeugwaffen, wie beispielsweise Pistolen, Gewehre, Schwerter kann zu Irritationen führen. Dies ist zwar grundsätzlich nicht verboten, kann aber durchaus problematisch für den Fastnachter werden. Denn sogenannte Anscheinswaffen dürfen laut Paragraph 42a Waffengesetz nicht mitgeführt werden. Das Tragen dieser Anscheinswaffen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt werden, so der Mainzer Polizeisprecher. Spielzeugwaffen, die als solche sofort erkennbar sind, seien hingegen nicht problematisch.
Ebenfalls darauf verzichten sollte man in der heutigen Zeit, sich als Terrorist oder Dschihadist, womöglich vielleicht sogar noch mit einer mitgeführten Bomben-Attrappe, zu verkleiden. Hier liegen ähnlich gelagerte Gründe, wie die oben beschriebenen vor. Grundsätzlich verboten ist in Deutschland – nicht nur an Fastnacht – hingegen das öffentliche Zurschautragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hier sind vor allem Symbole, die in Verbindung zum Nationalsozialismus stehen, zu nennen. Dazu gehört unter anderem auch das Hakenkreuz.
Als Tipp gibt die Polizei allen Fastnachtern noch mit auf den Weg, von Kostümen, die bei anderen Ängste hervorrufen, die Finger zu lassen. Zudem sollten sich die Narren die Kostümwahl im Vorhinein besser zwei Mal überlegen, als sich später strafbar zu machen.