Auf der Mainzer Rheinachse und auf der Kaiserstraße wird zumindest vorübergehend die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zurückgenommen. Das verkündete unter anderem Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) auf einer Pressekonferenz am Mittwochmittag.
Angeordnet worden war die Aussetzung am Mittwochvormittag im Mainzer Stadtrechtsausschuss. Eine Privatperson hatte offenbar bereits 2021 Widerspruch gegen das Tempolimit eingelegt. Die Stadt Mainz ist nun aufgefordert worden, alle Tempo-30-Schilder zu entfernen. Demnach sollen die Schilder sofort und unverzüglich abgedeckt oder entfernt werden. Dies geschehe wohl spätestens am Donnerstag. So lange die Schilder noch sichtbar sind, gelte aber an den entsprechenden Stellen noch Tempo 30. Dies bedeute auch, dass die Blitzer vor Ort nicht mehr auf Tempo 30 eingestellt sind. Die Ampelschaltungen vor Ort sollen vorerst nicht verändert werden.
Laut Verkehrsdezernentin Steinkrüger sei die Stadt „Opfer des eigenen Erfolges“ geworden. Offenbar sind die Luftwerte in Mainz inzwischen laut Rechtsausschuss so gut, dass es keine rechtliche Grundlage mehr für Tempo 30 gibt.
Stadt will trotzdem zurück auf Tempo 30
Laut Stadt soll aber bereits in wenigen Wochen eine Rückkehr auf Tempo 30 in den genannten Bereichen erfolgen. Begründet wird dies mit dem Lärmschutzplan und der Verkehrssicherheit. So sei unter anderem statistisch zu belegen, dass die Zahl der Verkehrsunfälle vor Ort zurückegangen sei. Ebenso sei die Schwere der Unfälle geringer. Zudem würden die Lärmschutzwerte bei der Rückkehr zu Tempo 50 wieder überschritten. Nun hoffe man von Seiten der Stadt, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) eine Rückkehr zu Tempo 30 anordnet. Diesen Schritt habe man bereits vor rund zwei Wochen beantragt, als sich der Termin im Rechtsausschuss abgezeichnet hatte. Zudem könne man die Argumentation des Rechtsausschusses nicht nachvollziehen.
Die Stadt Mainz argumentiert, dass die Unterschreitung der Abgaswerte kein Grund dafür sei, eine „erfolgreiche Maßnahme“ auszusetzen. Das Bundesemissionsschutzgesetz fordere den Erhalt der „bestmöglichen Luftqualität“. Außerdem sollen ab 2030 neue Grenzwerte gelten, die dann überschritten wären. „Ich bin davon überzeugt, dass Tempo 30 auch weiterhin die Luftqualität, die Sicherheit und die Lebensqualität erhöht“, erklärte Steinkrüger. Udo Beck, Abteilungsleiter Straßenverkehrsbehörde, sieht zudem Gefahren für Fußgänger, weil sich Leute bei Tempo 30 auch an anderen Stellen als Ampeln getraut hätten, die Straße zu überqueren.