Verdacht auf Terror-Verherrlichung: Polizei durchsucht Wohnung in Mainz

Einsatzkräfte stellen Datenträger sicher

Verdacht auf Terror-Verherrlichung: Polizei durchsucht Wohnung in Mainz

Zivilpolizisten der Mainzer Polizei haben am Dienstagmorgen eine Wohnung in der Essenheimer Straße in Mainz-Bretzenheim durchsucht. Anwohner hatten Merkurist darauf aufmerksam gemacht. Die Durchsuchung fand gegen 6 Uhr morgens statt, vor Ort waren fünf bis sechs Einsatzkräfte.

Jetzt hat sich die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zu dem Fall geäußert. „Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen 37-jährigen Beschuldigten aus Mainz wegen des Anfangsverdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigung von Straftaten und der Verbreitung von Propagandamitteln ausländischer terroristischer Vereinigungen“, teilt Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado mit.

Beschuldigter soll Propaganda-Video geteilt haben

Der Mann wird beschuldigt, am 7. Oktober 2023 den Terrorangriff der Hamas und verbündeter Milizen auf Israel sowie die Tötung und Entführung von mehr als 1000 Einwohnern Israels „im Internet öffentlich einsehbar und damit für eine Vielzahl von Internetnutzern verherrlicht zu haben“.

Der 37-Jährige soll am 7. Oktober ein Video geteilt haben, das eine Menschenmenge vor der Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem zeigt, die die Parole „Zu deiner Verfügung Al-Aqsa“ skandiert. Das Video ist versehen mit dem Kommentaren „Ist das wahr oder träume ich?“ und „Tag schöner als das Fest, bei Gott“. Der Beschuldigte soll es mit den Worten „reinige unser Land vom Schmutz der Verbrecher“ kommentiert haben.

Verdacht auf Terror-Verherrlichung

Ebenfalls am 7. Oktober soll der Beschuldigte weitere Kommentare veröffentlicht haben, in denen er den Terrorangriff verherrlicht. Ebenfalls am 7. Oktober 2023 und am 4. Januar 2024 soll er Inhalte verbreitet haben, die Propagandamittel der Hamas enthalten.

Bei der Durchsuchung in seiner Bretzenheimer Wohnung wurden Datenträger und Kommunikationsmittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Laut Oberstaatsanwalt handelt es sich zurzeit nur um einen Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.