Neuerung im Sicherheitskonzept: Zur Straßenfastnacht in Mainz wird es in diesem Jahr nicht nur ein Glasverbot geben. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird am Rosenmontag auch der Verkauf von Glasgefäßen rund um die Fastnachtsmeile verboten sein.
Wie in den Vorjahren gilt an Altweiberfastnacht (27. Februar) im Bereich des Schillerplatzes und am Rosenmontag (3. März) auf der gesamten Fläche der Fastnachtsmesse ein Glasverbot. Die Stadt bittet darum, an diesen Tagen kein Glas mitzuführen. Wer dagegen verstößt, darf den Bereich womöglich nicht betreten, Glasgefäße könnten sichergestellt werden.
Erstmals Glasverkaufsverbot
Neu ist in diesem Jahr ein Glasverkaufsverbot an Rosenmontag auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. „Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen“, heißt es in der Mitteilung.
Das Glasverbot einschließlich des Glasverkaufsverbotes werde von Einsatzkräften des kommunalen Vollzugsdienstes überwacht. „Die Sicherheit aller Feiernden ist uns sehr wichtig. Genau deshalb setzen wir unser Sicherheitskonzept um“, sagt Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU).