Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines TikTokers abgelehnt, der sich gegen die Wegnahme seiner Katzen gewehrt hatte. Das teilt das Gericht mit. Der Mann hatte die Tiere für Videos auf der Plattform TikTok gequält.
Aufgrund der Videos auf dem TikTok-Account des Mannes waren beim zuständigen Veterinäramt zahlreiche Anzeigen eingegangen. In den Clips war zu sehen, wie der Mann eine seiner Katzen unter anderem in einer Badewanne mit einem Rasierer schor und auf dem Boden im Kreis drehte. Daraufhin nahm eine Amtstierärztin bei einem Termin vor Ort die fünf Katzen des Mannes mit und brachte sie an einem anderen Ort unter.
Die Behörde ordnete außerdem ein Katzenhaltungs- und -betreuungsverbot gegen den Mann an. Die Tiere würden ihm dauerhafte weggenommen. Dagegen legte der TikToker einen Eilantrag ein. Er argumentierte, er habe die Tiere nicht vernachlässigt. Das Drehen auf dem Boden sei aus Unwissenheit geschehen und das Scheren habe der Pflege gedient. Da er bisher nicht negativ aufgefallen sei, seien die Maßnahmen unverhältnismäßig.
Gericht: Hinweise auf schwere und wiederholte Misshandlung
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag nun ab. Soweit es um die Mutterkatze ging, sei der Antrag unzulässig. Da das Tier bereits an Dritte verkauft wurde, könne die Wegnahme nicht mehr rückgängig gemacht werden. Im Übrigen sei der Antrag des Mannes unbegründet. Das Gericht geht davon aus, dass er seine Katze tierschutzwidrig gehalten und behandelt hat.
Die vorliegenden Videos würden „konkrete Hinweise auf eine schwere und wiederholte Misshandlung der Mutterkatze“ geben. Besonders schwer wiege, dass der Mann die Katze rund 20 Mal sehr schnell auf dem Boden gedreht habe. Ihr sei dadurch sichtlich schwindelig geworden, sie habe ihren Kopf kaum halten und nicht mehr weiterlaufen können.
Auch für das Scheren sei kein tierschutzgerechter Grund erkennbar. Zudem seien die für die Orientierung wichtigen Schnurrhaare der Katze gekürzt worden. Ob es zusätzlich zu einem sexuellen Missbrauch kam, konnte anhand der Videos nicht eindeutig festgestellt werden. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig.