Am 22. März 2022 starb ein dreijähriges Mädchen bei einem Unfall in der Mainzer Innenstadt. Seitdem wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung gegen den Autofahrer ermittelt. Wie der SWR berichtet, ist die Ermittlung jetzt abgeschlossen – und eine Anklage nicht vorgesehen.
Der Unfall ereignete sich an der Ecke Parcusstraße/Bahnhofstraße. Das Mädchen überquerte bei Grün auf ihrem Laufrad die Fahrbahn, als sie von einem Auto erfasst wurde. Der Fahrer hatte sie offenbar beim Abbiegen übersehen, die Mutter hatte kurz vor dem Kind die Straße überquert. Die Dreijährige wurde so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.
Kein Grund für eine Anklage
Zwei Jahre später seien die Ermittlungen gegen den Autofahrer nun abgeschlossen, so der SWR. Staatsanwaltschaft und Polizei untersuchten, ob es sich bei dem Unfall um eine fahrlässige Tötung gehandelt haben könnte, auch ein Unfallgutachten wurde in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis: Der Unfall wäre für den Autofahrer nicht vermeidbar gewesen, so Oberstaatsanwältin Andrea Keller. Die Staatsanwaltschaft habe ihm nicht in dem Maße strafbares Verhalten nachweisen können, dass es für eine Anklage reiche.
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