Das Wichtigste zur OB-Stichwahl am Sonntag

Wahlbenachrichtigung, Briefwahl, Stimmzettel: Was ihr jetzt noch für die Stichwahl wissen müsst, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Das Wichtigste zur OB-Stichwahl am Sonntag

Am Sonntag (5. März) wird wieder in Mainz gewählt. Nino Haase (parteilos) und Christian Viering (Grüne) treten dann in der Stichwahl zum nächsten Mainzer Oberbürgermeister gegeneinander an. Was ihr jetzt noch beachten solltet, damit bei der Stimmabgabe alles reibungslos verläuft, findet ihr in unserem Überblick.

Wahlbenachrichtigung

Um im Urnenwahllokal zu wählen, braucht ihr in der Regel euren Personalausweis und eure Wahlbenachrichtigung. Diese wurde bereits vor dem ersten Wahlgang am 12. Februar verschickt und gilt auch für die Stichwahl am Sonntag. Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch, in welchem Wahllokal ihr wählen könnt.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zuhause hat, kann aber trotzdem noch wählen. Dafür muss dann im Wahllokal ein gültiger Personalausweis vorgezeigt werden. Wenn ihr euch nicht sicher seid, in welches Wahllokal ihr gehen müsst, könnt ihr euch vorab telefonisch unter 06131 12 1500 an das Briefwahllokal wenden.

Briefwahl

Wenn ihr für die Stichwahl eine Briefwahl beantragt habt, könnt ihr nicht mehr im Urnenwahllokal wählen. Eine Stimmabgabe ist dann nur noch per Briefwahl möglich. Wer diese bis jetzt noch nicht abgeschickt hat, sollte sie am besten direkt im Briefwahlbüro im Stadthaus Große Bleiche abgeben oder dort in den Briefkasten werfen, damit der Stimmzettel auch wirklich rechtzeitig ankommt. Noch bis Sonntag (5. März) um 18 Uhr habt ihr dafür Zeit.

Bis 16 Uhr am heutigen Donnerstag könnt ihr Briefwahlunterlagen online beantragen, vor Ort im Briefwahlbüro ist das sogar noch bis Freitag (3. März) um 18 Uhr möglich. Für die persönliche Beantragung braucht ihr eure Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn ihr die Briefwahlunterlagen vor Ort im Briefwahlbüro beantragt, könnt ihr eure Stimme im Anschluss auch direkt dort abgeben.

Briefwahlunterlagen noch nicht da – was jetzt?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber sie bis jetzt noch nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt beim Briefwahlbüro im Stadthaus Große Bleiche melden, telefonisch unter 06131 12 1500 oder persönlich im Stadthaus.

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden nur noch bis Freitag (3. März) um 18 Uhr ausgegeben. Wahlscheine, die schon per Post bei euch eingegangen, aber verloren gegangen sind, können nicht ersetzt werden.

Doppelt verschickte Wahlscheine

Wie die Stadt Mainz am Mittwoch bekanntgegeben hat, seien in mehreren hundert Fällen Briefwahlunterlagen doppelt verschickt worden. Grund dafür sei ein Problem beim Druck gewesen. Wer doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, könne einfach einen der identischen Wahlscheine nutzen, so die Stadt. „Der zweite Wahlschein ist zu vernichten oder unkenntlich zu machen und an das Wahlbüro zurückzusenden.“

Zu einer Verfälschung der Wahl könne dieser Fehler jedoch nicht führen, heißt es weiter. „Die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe besteht nicht; doppelte Wahlscheine und Stimmzettel werden anhand der identischen Wahlscheinnummern auf den orangefarbenen Umschlägen spätestens am Wahltag herausgefiltert.“ Wer dennoch versucht, zwei Stimmzettel abzugeben, begeht Wahlbetrug und muss mit einer Geldstrafe oder sogar Gefängnis rechnen.

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