Im Laufe des Jahres 2025 wurden neue Gesetze und Regelungen für das kommende Jahr angekündigt. 2026 treten sie jetzt in Kraft – die wichtigsten Änderungen, erfahrt ihr hier.
ÖPNV und Deutschlandticket werden teurer
Zum 1. Januar steigen die Ticketpreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mainz. Eine Einzelfahrkarte kostet dann 3,90 statt bisher 3,70 Euro, ein Gruppenticket 14,80 statt bisher 14,10 Euro. Die Preise von Tages-, Wochen- und Monatskarte steigen dementsprechend ebenfalls. Hingegen werden die „9-Uhr-Monatskarte“, die „9-Uhr-Jahreskarte“ und die „65-plus-Monatskarte“ abgeschafft. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Mainzer Mobilität.
Auch das bundesweit gültige Deutschlandticket wird im kommenden Jahr teurer. Statt bisher 58 Euro müssen Nutzer künftig 63 Euro im Monat zahlen.
Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2026
Alle, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein ausgestellt bekommen haben, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein - unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt und ungeachtet des Ausstellungsjahres, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
CO²-Preis auf Benzin und Diesel steigt an
Ab kommenden Jahr steigt der CO²-Preis für Benzin und Diesel. Die CO²-Steuer liegt voraussichtlich zwischen und 55 und 56 Euro pro Tonne. Laut ADAC könnte die CO²-Abgabe maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen. Wie teuer das Tanken dadurch wird, hängt unter anderem auch vom Ölpreis ab.
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
Elektrofahrzeuge, die ab 2026 neu zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für Plug-in-Hybride gilt die Befreiung der Steuer nicht. Weitere Infos gibt es unter anderem auf der Seite des ADAC.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale beträgt 2026 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bisher galt dies erst ab dem 21. Kilometer. Weitere Information findet man auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Anstieg des Mindestlohnes
Auch der Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Grenze für Minijobs liegt bei 603 Euro, statt wie zuvor bei 556 Euro pro Monat.
Umsatzsteuer für die Gastronomie sinkt
Ab 1. Januar sinkt die Steuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent. Die Steuer für Getränke bleibt weiterhin 19 Prozent.
Kindergeld
Im nächsten Jahr steigt das Kindergeld um vier Euro an. Pro Kind werden dann 259 Euro pro Monat gezahlt. Weitere Infos gibt es hier.
Neue Aktivrente
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann sich etwas hinzuverdienen. Ab 1. Januar gibt es bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei. Ausgeschlossen von der Aktivrente sind Selbstständige, Minijobber, Beamte, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte.
Wehrdienst
Ab 1. Januar 2026 tritt das Wehrdienstgesetz in Kraft. Ungefähr Mitte Januar werden Fragebögen an die im Jahrgang 2008 geborenen Männer und Frauen verschickt. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, für Frauen ist es freiwillig. Wenn Männer den Fragebogen nicht ausfüllen, werden sie erinnert, es kann am Ende Bußgeld auf sie zukommen. Den Fragebogen nicht auszufüllen, gilt als Ordnungswidrigkeit.