Mann in Mainzer Hartenberg-Park erstochen: Täter freigesprochen

Ein 29-Jähriger wurde nach tödlichen Messerstichen im Mainzer Hartenbergpark freigesprochen. Das Gericht wertete die Tat als Notwehr.

Mann in Mainzer Hartenberg-Park erstochen: Täter freigesprochen

Überraschendes Urteil am Landgericht Mainz: Ein 29-jähriger Mann, der wegen Totschlags angeklagt war, ist am Donnerstag (27. November) freigesprochen worden. Das berichtet der SWR. Der Angeklagte hatte im April einen Mann im Hartenbergpark mit einem Messer getötet (wir berichteten).

Das Gericht wertete die Tat demnach als Notwehr. Laut dem Vorsitzenden Richter sei der 29-Jährige vom späteren Opfer aus dem Dunkeln heraus mit einer Metallstange angegriffen und geschlagen worden. Daraufhin habe der Angeklagte im Affekt zu seinem Klappmesser gegriffen, um sich zu verteidigen. Er habe keine Zeit gehabt, abzuwägen, wie er sich gegen die schweren Schläge wehren solle.

Opfer soll Streit begonnen haben

Werde eine Person rechtswidrig angegriffen, dürfe sie sich mit Mitteln wehren, um die Gefahr abzuwehren, so das Gericht. „Auch der Einsatz eines Messers gegen den Angreifer ist dann erlaubt“, wird der Richter zitiert.

Der tödlichen Auseinandersetzung sei eine Schlägerei zwischen zwei Männergruppen vorausgegangen. Auch diese sei vom späteren Opfer ausgegangen. Als sich die Gruppen getrennt hätten, sei der Mann zurückgekehrt, um seinen verletzten Bruder zu rächen. Der Angeklagte sei zu diesem Zeitpunkt allein gewesen und habe nicht mit einem erneuten Angriff gerechnet.

Die Tat am Ostersonntag hatte in Mainz für großes Aufsehen gesorgt, unter anderem weil die Polizei mit einem Hubschrauber nach dem Täter suchte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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