Hat der Lacher Armin Laschet die Wahl gekostet? Mainzer Studie gibt Antwort

Armin Laschets Lachen im Flutgebiet 2021 schadete seinem Image, doch hat es auch die Bundestagswahl 2021 entschieden? Eine Studie der Universitäten Mainz und Frankfurt am Main gibt nun eine eindeutige, überraschende Antwort.

Hat der Lacher Armin Laschet die Wahl gekostet? Mainzer Studie gibt Antwort

Der als „Laschet-Lacher“ bekannt gewordene Vorfall im Bundestagswahlkampf 2021 hatte keinen nachweisbaren Einfluss auf das Wahlverhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von Forschern der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Dem Image des damaligen Kanzlerkandidaten Armin Laschet habe die Szene aber messbar geschadet.

Ausgangspunkt der Untersuchung war eine Szene aus dem Juli 2021: Während Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Hochwassergebiet sprach, war der damalige CDU-Kanzlerkandidat Laschet im Hintergrund lachend zu sehen. Die Bilder sorgten für heftige Kritik. „Bis heute hält sich die Vorstellung, dass dieser Moment Laschet möglicherweise sogar die Wahl gekostet hat“, sagt Prof. Dr. Constantin Wurthmann von der JGU. „Wir wollten deshalb wissen, welche Folgen es tatsächlich hat, wenn politische Führungspersonen im falschen Moment die falsche Emotion zeigen.“

Ein Zufall als Glücksfall für die Forschung

Für ihre Untersuchung konnten die Wissenschaftler auf einen Zufall zurückgreifen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls lief bereits eine große Befragung zur Bundestagswahl im Rahmen der „German Longitudinal Election Study“. Ein Teil der Teilnehmer war kurz vor dem Lacher befragt worden, ein anderer Teil danach.

Dieses Forschungsdesign ermöglichte es den Forschern, die Wirkung des Ereignisses von anderen Einflüssen im Wahlkampf zu trennen. „Hier aber bot uns der Zeitpunkt der Befragung die Möglichkeit, den Effekt des Vorfalls von anderen Einflüssen des Wahlkampfs zu unterscheiden und dabei ein reales politisches Ereignis zu untersuchen“, so Wurthmann.

Imageschaden nachweisbar, Wahlergebnis unbeeinflusst

Der Vergleich der Daten zeigte einen deutlichen persönlichen Imageschaden: Die Befragten bewerteten den Charakter des Kanzlerkandidaten nach dem Vorfall negativer. „Der Effekt war moderat, aber statistisch nachweisbar“, erklärt Wurthmann.

Einen Einfluss auf die Wahlentscheidung oder die Wahlbeteiligung konnten die Politikwissenschaftler jedoch nicht feststellen. „Der Schaden am Bild der Person ist real, aber begrenzt, und übersetzt sich nicht in Verhalten.“ Die Studie relativiere damit die Annahme, dass einzelne öffentliche Fehltritte einen Wahlkampf entscheiden können. Solche Momente könnten dem Image zwar schaden, seien aber nicht zwangsläufig wahlentscheidend.