Ekel-Imbiss: Mainzer Betreiber für widerliche Zustände verurteilt

Stinkendes Dönerfleisch, verkeimter Salat und Ungeziefer im Laden: Dafür muss der Betreiber eines syrisch-arabischen Imbisses beim Hauptbahnhof nun geradestehen.

Ekel-Imbiss: Mainzer Betreiber für widerliche Zustände verurteilt

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber eines Mainzer Imbisses am Freitag (13. Dezember) zu einer Geldstrafe verurteilt, weil in seinem syrisch-arabischen Laden in Bahnhofsnähe mangelnde Hygienezustände herrschten. Das berichtet der SWR.

Kakerlaken in Kühlschrankdichtungen

Demnach soll der Mann nun insgesamt 90 Tagessätze zu 50 Euro zahlen, weil in seinem Imbiss vergammelte Lebensmittel und Schädlinge gefunden wurden. Bei einer Überprüfung bemerkten Lebensmittelkontrolleure bei ihm laut dem Medium „übel riechendes Hähnchenfleisch für die Dönerspieße und Taboulé-Salat, in dem man im Labor bedenklich viele Keime fand, die als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Sie hätten zu Übelkeit und Erbrechen führen können.“ Eine Lebensmittelkontrolleurin soll gesagt haben, dass das einer der hygienisch schlechtesten Betriebe sei, die sie gesehen hätte.

Bei dieser Kontrolle fiel der Imbiss-Inhaber dem SWR zufolge jedoch nicht zum ersten Mal unangenehm auf: Bereits im Juni 2022 sahen sich Prüfer sogar einmal genötigt, den Laden umgehend zu schließen. Sie hätten damals eine „extrem dreckige und unangenehm riechende Küche“ vorgefunden, darunter Aschenbecher voller Kippen auf der Arbeitsfläche, abgelaufenes Fleisch im Lagerraum und Mäusekot auf einer Ablagefläche im Lebensmittelkeller. In den Kühlschrankdichtungen sollen außerdem Kakerlaken gelebt haben.

Die jetzige Verhandlung kam zustande, weil auch die Folgeprüfung nichts Gutes zutage förderte. Da der Angeklagte sich am Verkauf verdorbener Speisen bereichert habe, soll er laut Gericht nun 4000 Euro zahlen.

Der Imbiss-Betreiber ist nach SWR-Informationen gelernter Automechaniker. Vor Gericht war er geständig und gab an, zum Zeitpunkt dieser Zustände gesundheitlich bedingt zu wenig selbst im Imbiss gewesen zu sein. Das sei jetzt anders. Weil es bei weiteren Kontrollen nach dem Anlass für die Verhandlung in den Jahren 2023 und 2024 keine Beanstandungen mehr gab, darf der Imbiss geöffnet bleiben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.