Eine Spaziergängerin hat am 22. Mai auf einem Feld in Mainz-Hechtsheim eine tote Krähe entdeckt, die an einem Pfahl aufgehängt war. Die Tierschutzorganisation „PETA“ hat daraufhin Anzeige erstattet.
Laut PETA wurde die Krähe vermutlich aufgehängt, um andere Krähen abzuschrecken. Die Organisation hat nun Anzeige beim Amt für Veterinärwesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sowie bei der Jagdbehörde der Stadt Mainz erstattet. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen seuchenschutzrechtliche Vorschriften, Belästigung der Allgemeinheit sowie die mögliche illegale Tötung des Tieres während der Schonzeit.
PETA fordert Verbot
PETA fordert nun vom rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium ein landesweites Verbot dieser „Vergrämungsmethode“. Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, kritisiert: „Der Anblick dieser Krähe schockiert jeden Menschen, dem Tiere am Herzen liegen. Diese ‚Vergrämungsmethode' mit den geschundenen Körpern toter Tiere muss umgehend verboten werden. Sie ist nicht nur unethisch, sondern auch völlig wirkungslos.“
Unklar ist laut PETA, ob es sich bei dem Tier um eine Saatkrähe handelt, für die grundsätzlich eine ganzjährige Schonzeit gilt, oder um eine Rabenkrähe, für die eine Schonzeit vom 21. Februar bis 31. Juli gilt. Die Organisation weist zudem darauf hin, dass es angesichts der aktuell grassierenden Vogelgrippe unverantwortlich sei, die Leiche eines Vogels zum langsamen Verwesen aufzuhängen.