Trotz der geltenden Anleinpflicht gibt es immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde in Mainzer Grünanlagen. Ein Merkurist-Leser wollte deshalb wissen: „Kontrolliert die Stadt Mainz die Einhaltung der Leinenpflicht in den Parks?“
Diese Regelungen gelten für Hunde in den Mainzer Parks
Hunde dürfen grundsätzlich in Fußgängerzonen und städtischen Grünanlagen nicht frei laufen. In diesen Bereichen gilt eine Anleinpflicht, erklärt die Stadt Mainz auf Merkurist-Anfrage. Zum Teil gelten diese Regelungen auch in Naturschutzgebieten. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze untersagt. Auch das Baden der Tiere in Brunnen oder Weihern ist nicht gestattet. Von den Vorschriften ausgenommen sind gekennzeichnete Blindenführhunde.
Stadt setzt auf Kontrollen durch den Streifendienst
Die Stadt kontrolliere die Anleinpflicht in den Mainzer Grünstreifen im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes. Gezielte Kontrollen finden demnach nur statt, wenn der Verwaltung konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen.
Zahlen zu Beschwerden von Bürgern über freilaufende Hunde liegen der Stadt für die jüngere Vergangenheit nach eigenen Angaben nicht vor. Die Landeshauptstadt hält die bestehenden Regelungen daher derzeit für ausreichend und sieht keinen Anlass, sie anzupassen.
Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Handelt es sich um einen geringfügigen Verstoß und zeigt sich der Hundehalter einsichtig, wird laut Stadt zunächst in der Regel ein Verwarnungsgeld von 55 Euro erhoben.
Darum gilt die Anleinpflicht
Laut der Stadt sollen durch diese Regelungen vor allem in stark frequentierten Bereichen dafür gesorgt werden, dass Personen nicht durch freilaufende Hund belästigt oder gar verletzet werden. Zudem soll berücksichtigt werden, dass es Menschen gibt, die aus verschiedenen Gründen Angst vor Hunden haben. Außerdem dient die Anleinpflicht laut Stadt auch hygienischen Zwecken.