Der Stadtrechtsausschuss hat die umstrittenen Tempo-30-Regelungen auf mehreren Mainzer Hauptverkehrsstraßen in einer Sitzung am Dienstag teilweise gekippt (wir berichteten): Während die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Parcus- und Kaiserstraße bestehen bleibt, wird sie auf Teilen der Rheinachse aufgehoben. Die Stadtverwaltung kritisiert diese Entscheidung.
Konkret wurde die Anordnung für den Abschnitt zwischen dem Kaiser-Karl-Ring und der Lahnstraße vollständig aufgehoben, für den Abschnitt zwischen der Lahnstraße und der Mainstraße gilt nun wieder tagsüber zwischen 6 bis 22 Uhr Tempo 50.
Fünf Jahre galt auf den Hauptverkehrsstraßen in der Mainzer Innenstadt Tempo 30, dann kippte der Stadtrechtsausschuss im April 2025 den alten Beschluss. Das Tempolimit von 30 km/h wurde auf der Parcusstraße, der Kaiserstraße und der sogenannten Rheinachse aufgehoben. Somit galt auf der Rheinallee und der Rheinstraße teilweise wieder Tempo 50, und zwar auf den Abschnitten zwischen dem Kaiser-Karl-Ring in der Neustadt und der Holzhofstraße in der Altstadt.
Nur einen Monat später stimmte der Landesbetrieb Mobilität dem Antrag der Stadt Mainz auf Wiedereinführung von Tempo 30 zu (wir berichteten). Die Stadt hatte die Maßnahme mit dem Lärmaktionsplan begründet, da in den Bereichen rund 5000 Anwohner einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung ausgesetzt seien, wie sie nun mitteilt.
Dezernentin: „Völlig unverständlich“
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) kritisiert die aktuelle Entscheidung des Ausschusses. Zwar sei es erfreulich, dass die Rechtmäßigkeit der Tempo-30-Anordnung in weiten Teilen bestätigt wurde, teilt sie mit. Gleichzeitig sei es aber bedauerlich, dass das Ermessen nicht zugunsten der Anwohner genutzt wurde.
„Dass der Ausschuss jedoch in der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eine unverhältnismäßige Belastung für Autofahrer sieht und damit eine Reisezeitverlängerung von durchschnittlich weniger als 30 Sekunden höher gewichtet als die Gesundheit von rund 5000 lärmbetroffenen Anwohnern und vor allem von schwächeren Verkehrsteilnehmern, ist in meinen Augen völlig unverständlich“, so Steinkrüger.
Entscheidung zur Verkehrssicherheit steht noch aus
Eine weitere Entscheidung des Stadtrechtsausschusses steht noch aus. Dabei geht es um die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse. Diese werde mit der Verkehrssicherheit begründet. Laut der Stadtverwaltung liegt ein externes Gutachten vor, das für den Abschnitt zwischen Diether-von-Isenburg-Straße und Quintinsstraße eine „qualifizierte Gefahrenlage“ bestätigt.
Die Stadt verweist auf die Straßenverkehrsordnung, laut der die Verkehrssicherheit oberstes Ziel sei. Grundlage aller Maßnahmen sei die „Vision Zero“, also das Ziel, schwere oder tödliche Unfälle zu verhindern. Steinkrüger hofft nun, „dass in diesem Bereich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auch für den Stadtrechtsausschuss als oberste Priorität gesehen wird.“