Bei dem Tarifstreit mit dem Arbeitgeber an der Universitätsmedizin Mainz hat die Gewerkschaft Verdi nun angekündigt, dass es bei ausbleibender Einigung einen unbefristeten Erzwingungsstreik geben könne.
In einer Pressemeldung am Dienstagvormittag teilte Verdi mit, dass die Tarifverhandlungen am nächsten Dienstag, 30. Mai, in die fünfte und entscheidende Runde gehen. Bislang seien alle vier Runden aus Sicht der Gewerkschaft erfolglos verlaufen. „Seit Verhandlungsbeginn am 22. März 2023 besserte die Universitätsmedizin ihr Angebot nicht nach“, heißt es bei Verdi.
Letzte Chance laut Verdi
Bereits am 4. und 5. Mai hatte die Gewerkschaft die nichtärztlich Beschäftigten der Universitätsmedizin zu einem zweitägigen Warnstreik aufgerufen. Mit einem Demonstrationszug waren 900 Streikende über das Klinikgelände und durch die Mainzer Innenstadt gezogen. „Der Arbeitgeber hat am 30. Mai noch genau eine Chance. Liegt dann kein verhandlungsfähiges Angebot auf dem Tisch, wird ein unbefristeter Erzwingungsstreik nicht mehr zu verhindern sein“, so Verdi-Verhandlungsführer Frank Hutmacher.
Die fünfte Verhandlungsrunde beginnt am Dienstag um 13 Uhr bis „open end“. Ab 16 Uhr sollen die ersten Ergebnisse und Angebote mit den Beschäftigten rückgekoppelt werden. Komme es zu keiner Einigung, werde die 35-köpfige Verdi-Tarifkommission die Verhandlungen für gescheitert erklären und beschließen, eine Urabstimmung für einen Erzwingungsstreik durchzuführen.
Unter anderem fordert Verdi für die Beschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten monatlich 550 Euro mehr für Vollzeitbeschäftigte. Auszubildende und Praktikanten sollen 275 Euro im Monat mehr bekommen. Der Zuschlag bei Nachtarbeit soll von 25 auf 40 Prozent erhöht werden. Die Universitätsmedizin hingegen bot bisher eine dreistufige prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte in Höhe von jeweils zwei Prozent ab dem 1. Januar 2023, dem 1. Juni und dem 1. Januar 2024 an.
Hintergrund
Ein Erzwingungsstreik, also ein unbefristeter Streik, ist aus Sicht der Gewerkschaften das letzte Mittel in einem Tarifkonflikt. Er muss von einer Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder getragen werden. Daher werden die Mitglieder in einer Urabstimmung gefragt, ob sie bereit sind, die Arbeit niederzulegen. Mindestens Dreiviertel der Abstimmenden müssen der Maßnahme zustimmen, erst dann kann die Gewerkschaft zu dem Streik aufrufen.