Reichsflagge weht in Mainzer Garten – das sagt die Stadt

In einem Kleingarten am Hartmühlenweg weht seit einiger Zeit eine Flagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot. Das sorgt bei einigen Passanten für Verwirrung.

Reichsflagge weht in Mainzer Garten – das sagt die Stadt

Ist es eine Reichsflagge, eine Flagge des Dritten Reichs oder eine Reichsbürgerflagge? Die Fahne, die seit einiger Zeit in einem Kleingarten am Hartmühlenweg im Mainzer Ortsteil Hartenberg-Münchfeld weht, sorgt für einige Verwirrung und Empörung. Viele vermuten eine Reichsbürgerflagge dahinter. „Das geht gar nicht!“, empört sich etwa Merkurist-Leserin Elin.

Die Fahne trägt die Farben Schwarz-Weiß-Rot in waagrechten Streifen und darüber in Fraktur-Schrift „Vorsicht Sie betreten Deutsches Reich“. Diese Flagge (ohne den Schriftzug) war unter anderem von 1871 bis 1919 die Nationalflagge des Deutschen Reichs in der Kaiserzeit. Für kurze Zeit, zwischen 1933 und 1935, wurde sie zudem als Flagge des „Dritten Reichs“ eingesetzt, bevor die Nationalsozialisten die Hakenkreuzflagge eingeführt hatten.

Nicht grundsätzlich verboten

Im Gegensatz zur Hakenkreuzflagge ist es jedoch nicht grundsätzlich strafbar und verboten, die schwarz-weiß-rote Flagge zu hissen. Da sie jedoch immer ein Symbol für die Ablehnung des republikanischen Staats galt und in der Regel von antidemokratischen und rechtsgerichteten Gruppen verwendet wird, kann sie dennoch unterbunden werden. Denn vor etwa zwei Jahren hat die Innenministerkonferenz ein bundesweit einheitliches Verfahren im Umgang mit Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen beschlossen. Darin heißt es, dass Ordnungsbehörden und Polizei das öffentliche Zeigen dieser Flaggen unterbinden und sie sicherstellen können.

Dabei können die Betroffenen unter bestimmten Umständen sogar mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Wie der damalige rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) damals mitteilte, könne die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Voraussetzung dafür sei, dass eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ vorliege. Das gilt beispielsweise dann, wenn die Flaggen an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft demonstrativ gehisst oder verwendet wird oder wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden. Auch das Zeigen und Verwenden der schwarz-weiß-roten Reichsflagge in der Öffentlichkeit sollte seitdem in Rheinland-Pfalz von Ordnungsbehörden und Polizei unterbunden werden.

Ob die angebliche Reichsbürgerflagge in dem Kleingarten am Hartmühlenweg von den Behörden einkassiert wird, wird anscheinend aktuell geprüft. Denn unter einem Post auf der Social-Media-Plattform X (vormals Twitter) zu der Flagge in Hartenberg-Münchfeld antwortete die Stadt Mainz am Freitag (25. August) bereits: „Das ist uns bekannt und bereits bei den zuständigen Stellen in Bearbeitung.“

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